Sehr geehrte Frau Dipl. Psychol. Dorn-Rancke, was spräche gegen eine Transparenzvorschrift für die Verarbeitung von Daten im Rahmen psychiatr./ psychol. Begutachtungen(1)? Mit frdl. Gruß W. Meißner
1) Wie wäre es z.B. mit vollständiger audiovisueller Dokumentation des gesamten Untersuchungsgespräches (mit Erfassung auch des Untersucherverhaltens und Aushändigung eines Datensatzes sogleich nach Gesprächsende)?
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hätte nichts dagegen(2)
Die Juristin Dr. iur. Launert (CSU) gibt keine Auskunft zu der Frage, ob sie sich bzgl. Videografie einmal mit einem Psychiater vor Ort unterhalten hat(3).
Welche fachliche Auffassung vertreten Sie und was sagen Humanwissenschaftler in Hessen?
2) https://datenschutz-grumpelt.de/media/files/thuerdsb_0832018zuaudiovisuellerdokumentationpsychexploration.pdf
3) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/silke-launert/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-dr-launert-vielen-dank-fuer-die-antwort1-hatten-sie-auch-einmal-praktizierende-gutachter
Sehr geehrter Herr M.,
ich verweise auf meine Antwort vom 21.06.2023 auf Ihre diesbezügliche Emailanfrage an mein Regionalbüro.
Diesbezügliche Positionen von hessischen Humanwissenschaftler*innen liegen mir nicht vor.
Die von Ihnen angesprochene Thematik liegt im Übrigen nicht in der Zuständigkeit des hessischen Landtags resp. der hessischen Landesregierung.
Hochachtungsvoll
Angela Dorn-Rancke