Frage an Angela Dorn-Rancke von Karin K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dorn,
da ich eine große Waldliebhaberin bin, ist es für mich fast unerträglich, die derzeitige erschreckend höchstsubventionierte "Mode" des Waldzerstörens mit ansehen zu müssen. Dieser für Mensch und Tiere so wichtige Lebensraum ist deutlich mehr als "nur ein paar Bäume" und auch das versprochene Wiederaufforsten tröstet oder beruhigt mich zur Zeit überhaupt nicht. Ich verstehe nicht die Haltung Ihrer Partei, sich an diesem für die Betreiber sehr interessanten Investitionsprojekt so eifrig zu beteiligen - mein Eindruck jedenfalls! Bitte erklären Sie mir und uns, was die Meldung wert ist, die zur Zeit in Facebook reist zum Thema Reinhardswald und seine "Bearbeitung".
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
K. K.
Die Marburger Märchenerzählerin (die für ihre Haltung zum Waldschutz von eifrigen Klima-Weltrettern und Waldverkäufern schon übel öffentlich angegangen wurde)
Sehr geehrte Frau K.,
vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne als umwelt- und energiepolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion beantworten möchte.
Wie Sie sicher wissen, setzen wir GRÜNE uns seit unserer Parteigründung für den Ausstieg aus der Atom- und der Kohleenergie ein. Nun erfordert der bereits begonnene Klimawandel immer dringender weltweit Maßnahmen, um den CO2- Ausstoß zu verringern. Eng damit verknüpft ist der Ausbau der Erneuerbaren Energie, der für uns Grüne eine Herzensangelegenheit ist und neben dem Schutz von Umwelt und Natur einen ebenso hohen Stellenwert einnimmt. Unser großes Ziel ist es, dem Klimawandel mit hilfreichen Mitteln zu begegnen, denn so können wir es schaffen, unsere Naturräume zu bewahren. Die Energiewende ist dabei eine wichtige Stellschraube, denn sie wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus. Aus diesem Grund hat sich die Hessische Landesregierung bereits 2011 auf dem Hessischen Energiegipfel das Ziel gesetzt, bis 2050 den Endenergieverbrauch in unserem Bundesland möglichst zu 100% aus regenerativen Energien zu decken.
Und gerade die Windenergie ist dabei ein wichtiger Faktor. Sie ist zusammen mit Sonnenenergie wesentliche Alternative für die klimaschädliche Kohlekraft und hochriskante Atomkraft. Sie ist eine günstige und leistungsstarke Quelle erneuerbarer Energien und leistet den größten Anteil bei der Senkung klimaschädlicher Emissionen. Verglichen mit dem Flächenverbrauch beispielsweise für Siedlungsflächen, Verkehr und Gewerbe, gegen den wir GRÜNE uns seit Jahren an vielen Orten aussprechen, fällt der Flächenverbrauch für Windkraftanlagen in Deutschland insgesamt sehr gering aus. Im Gegensatz zur Verkehrsinfrastruktur und den immer wieder neu entstehenden Straßen vielerorts haben Windkraftanlagen keine großen Auswirkungen auf den Biotopverbund – weder im Wald noch im Offenland. Windkraftanlagen haben ebenso keine zerschneidende Wirkung wie zum Beispiel eine Straße, d.h. die Wanderung und Futtersuche von Tieren wird nicht behindert.
Vor dem Bau jeder einzelnen Anlage wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens detailliert überprüft, ob alle rechtlichen Anforderungen an einen gesetzeskonformen Betrieb der Windenergieanlage gegeben sind. Nur wenn dies der Fall ist und die strengen gesetzlichen Vorgaben - unter anderem aus den Bereichen Umwelt-, Denkmal- und Naturschutz - erfüllt werden, kann der Bau genehmigt werden.
Die Voraussetzungen dafür hat die Regionalversammlung Nordhessen geschaffen, ein nach den Sitzverteilungen der Kommunalparlamente gebildetes Gremium, das mit seinen Ausschüssen über den Regionalplan entscheidet, der die Flächen für Windenergienutzung festlegt.
Im Rahmen der derzeit anlaufenden Umsetzungsplanung werden bei der Standortwahl vor allem Standorte in den - inzwischen zahlreichen – Windwurfflächen oder in unter Naturschutz-Aspekten weniger sensiblen Fichtenschonungen in Betracht gezogen. Die als FFH-Gebiet ausgewiesenen Buchenwälder im Hangbereich zur Weser sind von einer Windenergienutzung ebenso ausgeschlossen wie die Flächen des Eichen-Urwaldes, die das hauptsächliche Schutzziel im Naturschutzgebiet Urwald Sababurg darstellen.
Maßgebliche Ausschlusskriterien bei der Ermittlung der Windvorranggebiete im Teilregionalplan Nordhessen Windenergie sind Nationalparks, die Kernzonen in Biosphärenregionen, Naturschutzgebiete sowie Schutz-, Bann- und Erholungswald nach Hessischem Waldgesetz, aber auch Altholzinseln, Naturwaldreservate u.v.m. Diese sind im Reinhardswald, wie in allen übrigen Waldgebieten auch, von einer Ausweisung als Vorranggebiet ausgenommen. Der Eindruck also, dass im Reinhardswald im Naturschutzgebiet oder im Urwald Sababurg für die Errichtung von Windenergieanlagen abgeholzt wird, täuscht.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Dorn