Frage an Angela Dorn-Rancke von Petra M. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Dorn,
es wird viel über die Kosten von Pflege diskutiert. Mir sind dabei die Investionskosten in einem Pflegeheim ins Auge gesprungen, die mit ca. 20 Euro pro zu Pflegenden und Tag doch recht hoch sind. Meiner Meinung nach ist es Wucher in einem Heim mit ca. 300 Plätzen diese Summe zu verlangen. Ich möchte gerne wissen, wieso diese Kosten so hoch sind (pro Monat also ca. 200000 Euro, im Jahr 2 400000 Euro, gerundet). Wenn ich ein "normales" Mietverhältnis eingehe, darf der Vermieter Erneuerungskosten umlegen, wenn sie anfallen, aber nicht exorbitante Summen (und das sind die Investionskosten, wenn ich sie aufs Jahr hochrechne) einfach abrechnen ohne eine Leistung vorzuweisen.
Ich möchte eine Debatte darüber anstossen, wie man Pflege vergünstigen kann und da steht dieser Posten für mich an der ersten Stelle gestrichen bzw. abgesenkt zu werden. Hier bedarf es einer gesetzlichen Regelung.
Ich bedauere sehr, dass in dem Wahlprogramm der Grünen das Thema Pflege gar nicht vorkommt.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, P. M.
Sehr geehrte Frau M.,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworten möchte. Wir empfinden die aktuelle Situation auch als unbefriedigend und setzen uns auf der Bundesebene für Veränderungen ein. Als Land sind wir hier nicht direkt involviert.
Zunächst zur Erläuterung der aktuellen Lage:
Die Investitionskosten sind Bestandteil der Verhandlungsmasse in Pflegesatzverhandlungen, die von den Vertragspartnern geführt werden. Als Vertragspartner stehen sich hier Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen gegenüber.
Die jeweiligen ausgehandelten Pflegesätze bilden die durch die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder der Kostenträger zu tragenden Kosten ab. Da die Pflegeversicherung allerdings als Teilkostenversicherung geschaffen worden ist, deckt sie nur einen Teil der entstehenden Kosten ab. Diese jeweilige Kostenübernahme orientiert sich an der individuellen Pflegebedürftigkeit. Entsprechend des jeweiligen Pflegegrades haben pflegebedürftige Menschen demnach Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert einer im Sozialgesetzbuch festgelegten Pauschale. Kosten, die nicht durch diese Pauschale gedeckt werden, verbleiben als so genannter Eigenanteil. Dieser Eigenanteil entsteht den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, um die Kosten der Versorgung decken zu können.
Nun zu unserer politischen Forderung, für die wir uns auf Bundesebene einsetzen:
Wir Grüne fordern aufgrund der oben dargestellten Belastung der pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen die Einführung einer Bürgerversicherung. Sie soll alle Einkommensarten berücksichtigen und pflegebedürftige Menschen nicht mit den entstehenden Kosten alleine lassen. Die Last würde so auf die breiteren Schultern der Versichertengemeinschaft verteilt werden. Außerdem plädieren wir für eine Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung entlang der Inflations- und Einkommensentwicklung. Das heißt, die Leistungen der Pflegeversicherung würden entsprechend der Löhne und der Inflation steigen.
Zudem diskutieren wir aktuell einen weiteren Lösungsansatz. So könnte die Umkehr von Kosten, die pflegebedürftige Menschen und Pflegekassen zu tragen haben, für eine Entlastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sorgen. Denn nach dieser Idee müssten pflegebedürftige Menschen ausschließlich einen Sockelbetrag entrichten, um alle darüber hinausgehenden Leistungen von der Pflegeversicherung bezahlt zu wissen.
Für beide Lösungsansätze sind die Möglichkeiten eines Bundelandes, darauf Einfluss zu haben, sehr begrenzt. Wir haben uns daher in unserem hessischen Wahlprogramm auf die Fragestellungen fokussiert, die wir konkret in Hessen anpacken können.
Mit den besten Grüßen,
Angela Dorn