Frage an Angela Dorn-Rancke von Thomas S. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Dorn,
kann es sein, dass die Vergütung der Mitarbeit von externen Lehrkräften an hessischen Schulen seit 2006 nicht erhöht wurde?
Zitat aus der Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a und zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b des Hessischen Schulgesetzes ( zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2014):
"§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung der externen Kraft beträgt je Unterrichtsstunde, in der sie für Tätigkeiten
nach § 5 Abs. 1 eingesetzt wird, einschließlich der Vor- und Nachbereitung:
1. für Personen ohne Befähigung für ein Lehramt, aber mit abgeschlossenem Studium an einer Hochschule (...), mit Abschluss einer Fachhochschule oder abgeschlossener Berufsausbildung, oder Studierende für ein Lehramt, die bereits ein Praktikum im Rahmen der schulpraktischen Studien (...) abgeschlossen haben 20,00€
2. für Personen mit der Befähigung für ein Lehramt 26,00 €
3. für Personen, auf die die Voraussetzungen der Nr. 1 oder 2 nicht zutreffen 15,00 €.
Weitere Vergütungsansprüche bestehen nicht."
Ich erkennen hier Stundensätze, mit denen meine Mitarbeit als Lehramtsstudent in den Jahren 2007-2011 vergütet wurde.
1. Erfolgte seit 2006 eine Erhöhung dieser Sätze?
2. Sollte keine Erhöhung seit 2006 erfolgt sein, wie würden Sie das werten?
3. Würden Sie sich im Falle von diesbezüglichen Reallohnverlusten dafür verwenden, dass wieder die Kaufkraft dieser Sätze hergestellt wird, die diese in 2006 aufwiesen?
Viele Grüße, T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen, die sie auch unserem Fraktionsvorsitzenden und bildungspolitischen Sprecher der Fraktion geschickt haben:
Wie sie bereits wissen, hat sich unser bildungspolitischer Sprecher der Fraktion in dieser Sache an das hessische Kultusministerium gewandt. Das Ministerium hat erklärt, dass die Stundensätze, wie Sie richtig bemerkt haben, seit 2006 nicht erhöht wurden. Bei einer Überprüfung im Jahr 2015 wurden diese vom Kultusministerium erneut als angemessen eingestuft und daher nicht erhöht.
Wie sind offen für weiteren Vorschläge zur Verbesserung es hinsichtlich der Vergütung externer Kräfte und im Austausch dazu mit dem Ministerium. Denn ihre Arbeit ist für die hessischen Schulen sehr wichtig.
Für weitere Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Angela Dorn