Frage an Angela Dorn-Rancke von Harald H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dorn,
auf dem diesjährigen Jahreskongress des Chaos-Computer-Clubs habe ich erfahren, dass für Hessen im Rahmen der Novelle des Hessischen Verfassungsschutz-Gesetzes die Einführung eines sogenannten Staatstrojaners geplant ist. Also einer Software, die unter Ausnutzung von Sicherheitslücken auf Computern, Handys etc. installiert wird und der Überwachung der Gerätenutzer und deren Umfeld dient. Seitdem treibt mich die Sorge um, dass der staatliche Einsatz einer solchen Software in Hessen unter der Verantwortung der Landesregierung aus CDU und Grünen ermöglicht wird.
Da ich das Geheimhalten und Nutzen von Sicherheitslücken zu Zwecken der staatlichen Ausspähung von Personen hochproblematisch und gefährlich finde, möchte ich Sie zu Ihrer Haltung und der Haltung der Grünen-Fraktion dazu fragen.
Sehen Sie dazu auch https://www.ccc.de/de/updates/2017/hessentrojaner und https://www.hessentrojaner.de/
Viele Grüße,
H. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Sehr gerne nehme ich hierzu Stellung.
Es ist richtig, dass wir zusammen mit unserem Koalitionspartner ein neuen Entwurf für ein Hessisches Verfassungsschutzgesetz vorgelegt haben. Der Entwurf sieht in der Tat vor, dass das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz in sehr engen Grenzen die Möglichkeit hat, eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie eine Online-Durchsuchung durchzuführen. Hinsichtlich des Verfahrens haben wir beide Maßnahmen mit hohen Hürden versehen, so bedarf es bei der Online-Durchsuchung in der vorgesehenen Form etwa einer Anordnung durch eine Richterin oder einen Richter. Zudem haben wir eine verbesserte parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes vorgesehen. In einer Zeit, in der sich Kommunikation immer mehr auf digitaler Ebene abspielt, sehen wir durchaus auch die Notwendigkeit, unsere Sicherheitsbehörden so aufzustellen, dass sie auf derartige neue Entwicklungen entsprechend reagieren können. Warum der Verfassungsschutz ein normales Telefonat überwachen darf, aber nicht eines, das über Skype geführt wird, dürfte nur schwer zu vermitteln sein.
Gleichzeitig sehen wir auch die Risiken, die mit derartigen Befugnissen verbunden sind, insbesondere hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen IT-Sicherheit. Daher können wir auch die Skepsis, die dem Gesetzesvorhaben diesbezüglich entgegengebracht wird, durchaus nachvollziehen. Auch für uns gilt, dass Sicherheit nicht zu Selbstzweck werden darf und Freiheitsrechte nicht gegen die Utopie einer vermeintlich hundertprozentigen Sicherheit ausgespielt werden dürfen. Daher haben wir GRÜNE auch zahlreiche kritische Stimmen, wie etwa den Chaos Computer Club zur Gesetzesanhörung am 8.2.18 in den Landtag eingeladen und auch hinsichtlich der kritischen Punkte ausführlich zu deren Standpunkten befragt. Die Anhörung hat uns wichtigen Input gegeben. Die vorgebrachten Kritikpunkte gerade in Bezug auf die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung nehmen wir sehr ernst. Im Moment sind wir dabei, die Ergebnisse der Anhörung auszuwerten und das weitere Vorgehen im Umgang mit dem Gesetzesentwurf zu beraten.
Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und hoffe, dass ich Ihnen hinreichend Antwort geben konnte.
Angela Dorn