Frage an Angela Dorn-Rancke von Christoph F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Dorn,
Wenn ich Sie recht verstehe (Zitat: "Außerdem müssen die nötigen Daten für den Systemwechsel an einem Stichtag von den Meldeämtern an die GEZ gegeben werden und dürfen dort nicht mehr dauerhaft gespeichert werden.") baut die GEZ nun eine Datenbank auf, in der alle deutschen Haushalte verzeichnet sind inkl. der Speicherung/Zuordnung von Ausnahmeregelungen ("Taubblinde", Zweitwohnungen). Diese doch sehr privaten Daten sind also nicht geschützt und fließen so in eine einzige große öffentliche Datenbank, was ein großes Problem aus Sicht des Datenschutzes darstellt. Könnten Sie zur Datenschutz-Problematik der Datenbank noch einmal Stellung beziehen?
Die Zunahme der Bürokratie besteht doch nicht in der Erhebung von Daten bei der GEZ, sondern im Zuge der Umstellung für Hartz IV - Berechtigte: Diese müssen doch künftig ebenfalls GEZ bezahlen und bekommen diesen Beitrag über die Sozialleistungen zurück. Die Bürokratie wird hier auf die Lasten von Arbeitsagenturen und Hartz IV-Berechtigten gelegt. Überspitzt formuliert: War dies auch die Intention Ihrer Fraktion?
Meine Intention bei der Frage über Menschen mit Behinderung geht es nicht um finanzielle Abhängigkeit, sondern die Nutzungsmöglichkeit der öffentlich-rechtlichen Angebote. Diese ist bei Menschen mit Behinderung in vielen Fällen stark eingeschränkt; inwiefern dies eine Form von Gerechtigkeit darstellt, erschließt sich mir nicht.
Immerhin ist die Idee Ihrer Fraktion, die Mehr-Einnahmen verpflichtend in barrierefreie Angebote zu investieren, mehr als begrüßenswert. Ich hoffe, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Gibt es diesbezüglich schon eine Idee, wie die Verpflichtung rechtlich geregelt werden soll?
Zu den Inhalten der öffentlich-rechtlichen Programme bleibt mir noch eine Frage:
Wie genau stellen Sie bzw. stellt sich Ihre Fraktion denn eine Verbesserung der Inhalte vor und für welchen Zeitraum wären Veränderungen des Programmes angedacht?
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Franke
Sehr geehrter Herr Franke,
vielen Dank für Ihre Rückfragen.
Der noch immer bestehenden Datenschutzproblematik sind wir uns durchaus bewusst. Es wäre jedoch falsch zu sagen, dass diese Daten nicht geschützt sind. Wie Sie sicherlich wissen, werden die Staatsverträge in den Staatskanzleien ausgehandelt. Zum damaligen Zeitpunkt existierten jedoch nur wenige GRÜNE Regierungsbeteiligungen, durch die wir nur begrenzten Einfluss auf die Verhandlungen nehmen konnten. Immerhin haben wir einige Verbesserungen erreicht, die ich Ihnen bereits geschildert habe. Dass wir daran weiter arbeiten müssen, ist uns bewusst.
Unter den eben geschilderten Umständen der Erstellung können die Inhalte des Staatsvertrags also keineswegs als „Intentionen“ unserer Fraktion bezeichnet werden. Soweit ich weiß, gibt es die Befreiung von Hartz-IV-Empfängern auch jetzt schon, von daher erkenne ich den von Ihnen genannten zusätzlichen bürokratischen Aufwand nicht.
Zur Barrierefreiheit der öffentlich-rechtlichen Angebote: Wir wissen, dass die Öffentlich-Rechtlichen noch einiges mehr leisten müssen bei der Untertitelung und Audiodeskription ihrer Angebote, insbesondere der Hessische Rundfunk (HR). Mein Fraktionsvorsitzender, Tarek Al-Wazir, weist in seiner Tätigkeit als Rundfunkrat des HR, seit Jahren auf diese Notwendigkeit hin und wird dies auch weiterhin tun. Eine solche Verpflichtung könnte wahrscheinlich in den einzelnen Bundesländern für ihre jeweiligen Rundfunkanstalten geregelt werden, in Hessen beispielsweise im HR-Gesetz. Die Frage ist nur, ob die schwarz-gelbe Landesregierung dazu den Mut aufbringt.
Was die von Ihnen gewünschte Verbesserung der Inhalte angeht, dürfen Sie nicht vergessen, dass die Öffentlich-Rechtlichen täglich einen schwierigen Spagat zwischen Qualität und Quote absolvieren. Während die privaten Sender nur auf Quote bedacht sind und dabei nicht immer auf die Qualität achten müssen, stehen die Öffentlich-Rechtlichen vor dem Problem, dass viele Qualitätssendungen nur eine sehr geringe Quote haben. Dabei sollen doch auch die Öffentlich-Rechtlichen Programme für alle Bevölkerungsgruppen machen - oder etwa nicht? Mit dem wachsenden Einfluss der GRÜNEN in den Gremien der Rundfunkanstalten werden wir uns dieses Themas annehmen und insbesondere für eine unabhängigere Berichterstattung bei den regionalen Rundfunkanstalten sorgen.
Abschließend möchte ich Ihnen noch den Hinweis geben, dass es sicher gewinnbringend ist, Ihr Anliegen auch direkt dem Hessischen Ministerpräsidenten zu schildern, da die Medienpolitik derzeit von der schwarz-gelben Landesregierung bestimmt wird.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und Sie nun besser verstehen können, warum die Grünen dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Einführung des Rundfunkbeitrags zustimmen werden.
Beste Grüße,
Angela Dorn