Frage an Anette Kramme von Jörg B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Kramme,
Vereiningung "Leben spenden! e. V." will eine Plattform auch sein für die, die sich dafür engagieren, dass das Thema Organspende im Bewusstsein von Politik, Gesellschaft und im Gesundheitswesen zur Selbstverständlichkeit wird. https://leben-spenden.org/wer-wir-sind/
Die bei den Stellungnahmen im BT https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt-658480 ausgewiesene "Leben spenden! e. V." ist eine Gemeinschaft mit z.B. der Bundespatientenbeauftragten Prof. Dr. Claudia Schmidtke (im Vorstand), Dr. Gregor Gysi, Dr. Thomas Oppermann, Dr. med. Dipl.-Biol. Thomas Breidenbach, Geschäftsführender Arzt der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Region Bayern, Prof. Dr. Johann Pratschke, Direktor der Klinik für Allgemein-, Visceral- und Transplantationschirurgie, Charité – Universitätsmedizin Berlin (jeweils Gründungsmitglied und Unterstützer der ersten Stunde). "Junge Helden e.V." (Gründungsmitglied und Unterstützer der ersten Stunde) hat sich zum Ziel gesetzt, über Organspende zu informieren mit Schulbesuchen, Vorträgen, Sport-Events, Partys und medialer Präsenz https://www.lust-auf-gut.de/gutmacher/junge-helden/. .
Von 19 gelisteten Organisationen und Einzelexperten sind neben "Leben spenden! e.V." selbst, 3 weitere Unterstützer und Gründer von "Leben spenden e.V." als Organisation oder Einzelexperten in dieser Anhörung benannt. Sozusagen ein Experte, der viermal unter einem jeweils anderen Namen auftritt. Ist eine solche Anhörung eine reine Werbemaßnahme, mit der einzelne Abgeordnete ihre Interessen im Rahmen der von ihnen protegierten Widerspruchslösung den Abgeordneten "verkaufen" wollen, sozusagen reinste Interessen-(Lobbyistenpolitik)?
Wurde die Organtransplantation nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin bewertet, wonach methodisch streng geprüft wird, ob eine Therapie etwas taugt oder nur den Herstellern nutzt? Falls ja, wo sind die zugrundeliegenden Studien öffentlich einsehbar?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es liegen zwei Gruppenanträge zur Organspende vor. Der eine Entwurf setzt darauf, dass die Organspende die Normalität wird, sofern es dazu keinen ausdrücklichen Widerspruch gibt. Der andere Entwurf setzt im Prinzip auf die Beibehaltung der bisherigen Lösung, dass nämlich eine Organspende nur erfolgen darf, wenn dies ausdrücklich erlaubt wird. Beide Gesetzentwürfe werden jeweils von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen getragen. Bei der Abstimmung im Bundestag werden die Abgeordneten unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit darüber entscheiden, welchen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende sie unterstützen.
Bei fachlich schwierigen oder politisch umstrittenen Gesetzentwürfen ist es üblich, dass die jeweils zuständigen Ausschüsse des Bundestages Sachverständige oder Interessenvertreter zu Anhörungen laden. Diese dienen dazu, wissenschaftliche Sachkunde und Kenntnisse über spezifische Probleme in die Beratungen einzuführen. Sachverständigenanhörungen verfolgen zudem häufig den Zweck, die Öffentlichkeit auf ein Gesetzesvorhaben aufmerksam zu machen. Im Falle der von Ihnen angesprochenen Anhörung erfolgte die Einladung auf Vorschlag der jeweiligen Gruppeninitiativen zur Organspende sowie der AfD.
Transplantationen sind keine Besonderheit mehr in der Medizin, sondern inzwischen anerkannte Verfahren der medizinischen Versorgung. In Deutschland gibt es rund 50 Transplantationszentren, die jedes Jahr tausende Organverpflanzungen vornehmen. Insgesamt wurden bis heute in Deutschland mehr als 120.000 Organe übertragen. Im Jahr sind es durchschnittlich etwa 3.000 Organe, die transplantiert werden. Seit den ersten Organverpflanzungen Mitte des 20. Jahrhunderts sind die langfristigen Erfolgsaussichten einer Transplantation stark angestiegen. Voraussetzung ist, dass das Immunsystem das fremde Organ nicht abstößt. Deshalb wird heute überprüft, ob bestimmte Gene von Patient und Organ übereinstimmen, um eine Abstoßung unwahrscheinlich zu machen.
Bei der Übertragung von Spendernieren beispielsweise ist die Erfolgsquote heute besonders hoch: Von 100 transplantierten Nieren funktionieren ein Jahr nach der Operation noch 85, nach fünf Jahren arbeiten noch 75 der Spenderorgane. Nach der ersten Herzverpflanzung im Jahr 1967 überlebte der transplantierte Patient 18 Tage mit dem neuen Herz. Heute arbeiten von 100 transplantierten Herzen noch etwa 75 ein Jahr nach der Operation. Nach fünf Jahren sind es noch 65.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir Abgeordnete solche großen gesellschaftlichen und ethischen Diskussionen und Entscheidungen wie zum Thema Organspende sehr ernst nehmen. Keiner von uns wird eine leichtfertige Entscheidung treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme