Frage von Elisabeth S. • 27.11.2014
Antwort ausstehend von Andy Jauch SPD
(...) Zur Umsetzung dieses Urteils hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ im Oktober 2009 den Flugverkehr von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr grundsätzlich verboten und zudem von 22:00 Uhr bis 23:30 Uhr und von 05:30 Uhr bis 06:30 Uhr ein eingeschränktes Flugverbot durchgesetzt. Und hat damit den Forderungen des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur entsprochen, sondern ist darüber hinaus den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohnern weiter entgegen gekommen. (...)