Frage an Andy Jauch von Ute Dr. P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Jauch
am 10.4.2014 wird voraussichtlich im Berliner Abgeordnetenhaus die Abstimmung zur Volksinitiative „Nachtflugverbot“ stattfinden.
Sowohl das Bezirksamt Treptow-Köpenick wie auch die Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick haben sich in der Vergangenheit massiv für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ausgesprochen, zuletzt in einer Presseerklärungam 11.3.2014 (siehe http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/presse/archiv/20140311.1010.395215.html ).
Meine Fragen an Sie:
1. Wie stehen Sie persönlich zu einem Nachtflugverbot von 22-6 Uhr für die Berliner Flughäfen?
2. Wie haben Sie sich zu den möglichen Gesundheitsfolgen eines stadtnahen Flughafens, der diese Ruhezeiten nicht einhält, kundig gemacht?
3. Welche Priorität sehen Sie, wenn es gilt, hier wirtschaftliche Interessen gegen Gesundheitsinteressen abzuwägen?
4. Werden Sie bei der anstehenden Abstimmung einem Fraktionszwang unterliegen?
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Dr. Pohrt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihren Fragen 1 bis 3:
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2006 für den Bau des Flughafens Schönefeld ist der Standort Realität.Die SPD hatte seinerzeit Sperenberg als Standort präveriert und dafür keine politische Mehrheit bekommen.
Der Flughafen Berlin-Brandenburg steht für zusätzliches Wachstum, Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in der Region. Wir haben die Anwohner und ihre berechtigten Interessen im Blick und nicht nur herausragende Bedeutung des Flughafens für ganz Berlin und Brandenburg.
Wir wollen, dass, für die vom Betrieb des Flughafens ausgehenden Belastungen, für die direkten Anwohner ein gerechter Ausgleich gefunden wird.
Der Schallschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern steht dabei für mich an erster Stelle.
Ursprünglich gab es nach dem Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom August 2004 kein zeitlich beschränktes Nachtflugverbot.
Das Bundesverwaltungsgericht 2006 entschieden, dass die Kernzeit der Nacht (00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) grundsätzlich vom Flugverkehr frei sein muss.
Zur Umsetzung dieses Urteils hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ im Oktober 2009 den Flugverkehr von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr grundsätzlich verboten und zudem von 22:00 Uhr bis 23:30 Uhr und von 05:30 Uhr bis 06:30 Uhr ein eingeschränktes Flugverbot durchgesetzt. Und hat damit den Forderungen des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur entsprochen, sondern ist darüber hinaus den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohnern weiter entgegen gekommen.
Ich denke, dass ist ein fairer Interessensausgleich zwischen der Wirtschaftlichkeit des Flughafenbetriebs auf der einen Seite und den Interessen der Anwohner auf der anderen Seite.
Zudem werden die Nachbesserungen beim baulichen Schallschutz ausgeweitet. Die Kosten für den Lärmschutz betragen ca. 1 Mrd €.
Durch die Maßnahmen sollen die gesundheitlichen Schädigungen durch Lärmbelästigung für die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend vermieden werden.
Zu Ihrer Frage 4:
Selbstverständlich unterliegen die Abgeordneten keinem Fraktionszwang und sind vom Grundgesetz her nur ihrem eigenen Wissen und Gewissen verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Jauch, MdA
Sehr geehrte Frau Dr. Pohrt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihren Fragen 1 bis 3:
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2006 für den Bau des Flughafens Schönefeld ist der Standort Realität.Die SPD hatte seinerzeit Sperenberg als Standort präveriert und dafür keine politische Mehrheit bekommen. Der Flughafen Berlin-Brandenburg steht für zusätzliches Wachstum, Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in der Region. Wir haben die Anwohner und ihre berechtigten Interessen im Blick und nicht nur herausragende Bedeutung des Flughafens für ganz Berlin und Brandenburg.
Wir wollen, dass, für die vom Betrieb des Flughafens ausgehenden Belastungen, für die direkten Anwohner ein gerechter Ausgleich gefunden wird. Der Schallschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern steht dabei für mich an erster Stelle. Ursprünglich gab es nach dem Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom August 2004 kein zeitlich beschränktes Nachtflugverbot. Das Bundesverwaltungsgericht 2006 entschieden, dass die Kernzeit der Nacht (00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) grundsätzlich vom Flugverkehr frei sein muss.
Zur Umsetzung dieses Urteils hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ im Oktober 2009 den Flugverkehr von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr grundsätzlich verboten und zudem von 22:00 Uhr bis 23:30 Uhr und von 05:30 Uhr bis 06:30 Uhr ein eingeschränktes Flugverbot durchgesetzt. Und hat damit den Forderungen des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur entsprochen, sondern ist darüber hinaus den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohnern weiter entgegen gekommen.
Ich denke, dass ist ein fairer Interessensausgleich zwischen der Wirtschaftlichkeit des Flughafenbetriebs auf der einen Seite und den Interessen der Anwohner auf der anderen Seite. Zudem werden die Nachbesserungen beim baulichen Schallschutz ausgeweitet. Die Kosten für den Lärmschutz betragen ca. 1 Mrd €. Durch die Maßnahmen sollen die gesundheitlichen Schädigungen durch Lärmbelästigung für die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend vermieden werden.
Zu Ihrer Frage 4:
Selbstverständlich unterliegen die Abgeordneten keinem Fraktionszwang und sind vom Grundgesetz her nur ihrem eigenen Wissen und Gewissen verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Jauch, MdA