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Andrew Ullmann
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Frage von Paul E. •

Wie kommt es nach Ihrer Einschätzung zur mangelhaften Regulierung der Qualität von Corona-Schnelltests? Gibt es in betrügerischen Fällen bereits eine strafrechtliche Verfolgung?

Sehr geehrter Herr Ullmann,

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses. Eine aktuelle Untersuchung des PEI kommt zum Ergebnis, dass die meisten Corona-Schnelltests, die als Selbsttests aber z. T. auch in Testzentren verwendet werden, von mangelhafter Qualität sind, während einige Tests sehr gut abschneiden. Die Verlässlichkeit dieser Tests sind aber nicht nur ein Verbraucherschutzthema (was wichtig genug wäre) sondern auch von immenser gesundheitspolitischer Bedeutung.

1. Wie kommt es Ihrer Ansicht nach dazu, dass bisher keine angemessene Regulierung der Qualität dieser Tests stattfindet?
2. Für einige dieser Tests weist das PEI eine segmentübergreifende Sensitivität von 0,0% aus. Stimmen Sie zu, dass es sich bei der Vermarktung dieser Tests um Betrug und fahrlässige Körperverletzung handelt?
3. Sind mit diesen Fällen nach Ihrem Kenntnisstand gegenwärtig Staatsanwälte befasst?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.

die Antigenschnelltests haben uns in der Pandemie bisher einen sehr guten Dienst erwiesen und allein aufgrund der Menge an verschiedenen Tests und der Notwendigkeit des Bedarfs war nicht immer eine unabhängigen Evaluation möglich. Die Hersteller waren allerdings immer dazu verpflichtet, selbst die Tests zu evaluieren. Entsprechend zeigt sich auch in den Ergebnissen, die Sie vermutlich meinen, dass nahezu alle Tests zuverlässig Infektionen mit hoher Viruslast entdecken. Einen gedanklichen Zusammenhang mit dem Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung kann ich nicht herstellen. Auch kann ich keine Aussagen über etwaige Aktivitäten von Staatsanwaltschaften machen. 

Mit den besten Grüßen 

Andrew Ullmann

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