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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Ullmann,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Her Dr. R.,

leider ist der Vorschlag meiner Gruppe zur Impfaufklärung mit der Option einer Impfpflicht für die Altersgruppe Ü60 gescheitert. Die Debatte haben Sie bestimmt verfolgt, weswegen ich nicht noch einmal auf die zahlreichen im Bundestag ausgetauschten Argumente eingehen möchte. Dazu gehören auch die Anhörungen der Experten, die einhellig eine Impfpflicht unter gewissen Bedingungen für mit dem Grundgesetz vereinbar halten. Entsprechende Ausarbeitungen gibt es auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages und des Ethikrats. Deswegen ist auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht derzeit geltendes Recht und auch die Masern-Impfpflicht. 

Mit freundlichen Grüßen

Andrew Ullmann

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