Können Sie sich vorstellen, auf Bundesebene eine „Pauschale Beihilfe“ für Härtefälle (vorerkrankte oder behinderte Beamte) einzuführen, um die bestehende Gerechtigkeitslücke zu schließen?
Sehr geehrter Herr Ullmann, die Pauschale Beihilfe gibt es mittlerweile in den meisten Bundesländern. Die Argumente gegen die Einführung einer Pauschalen Beihilfe sind bekannt. Es besteht vor allem die Sorge, dass damit ein Schritt in Richtung Bürgerversicherung gegangen wird. Daher gibt es in Schleswig-Holstein ein Modell, wonach nur bestimmte Härtefälle, insbesondere vorerkrankte Beamte, einen Zuschuss zu ihren GKV-Beiträgen erhalten können. Denn leider kann es bei Vorerkrankungen auch im Rahmen von PKV-Öffnungsaktionen zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen von wichtigen Zusatzbausteinen kommen, wodurch der Leistungsumfang schlechter ausfallen kann als in der GKV. Eine echte Wahlfreiheit besteht insoweit nicht. In der Hoffnung, dass Sie – wie im Übrigen zwischenzeitlich auch vom Petitionsausschuss angeregt – eine Regelung zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeit erwägen: Können Sie sich vorstellen, auf Bundesebene eine „Pauschale Beihilfe" für o.g. Härtefälle einzuführen? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bundesbeamte sind Beihilfeberechtigte, daher haben diese grundsätzlich die freie Wahl wo und wie Sie Ihrer Krankenversicherungspflicht nachkommen. Sie dürfen demnach bei Beginn des Amtsantritts frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Entscheidet sich ein Beamter dazu, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen erhält dieser allerdings keinen Arbeitgeberzuschuss vom Dienstherrn wie bei Angestellten. Die PKV bietet Beamtinnen und Beamten sowie ihren Angehörigen besondere Tarife an. Das heißt, dass der Versicherungsschutz auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten werden kann.
Die Entscheidung, wo eine Person sich versichern lässt, sollte unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses wohlüberlegt sein. Beispielsweise können Beamte mit Vorerkrankungen vorab vergleichen, wie sich die Kosten für eine Versicherung bei der PKV im Vergleich zur GKV verhalten. Sind die Kosten in der PKV erheblich höher und sind bestimmte Zusatzleistungen ausgeschlossen, so wäre die GKV die geeignetere Variante für diese Personen.
Im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die diese Entscheidung ebenfalls treffen müssen, wäre es nicht gerechtfertigt, Beamte durch eine Härtefallpauschale zu bevorteilen. Andere Arbeitnehmer müssen ebenfalls die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abwägen und die für sie passende Entscheidung treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrew Ullmann