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Frage von Gabi K. •

Guten Tag Herr Ullmann Mit welcher fundierten Begründung setzen Sie sich für die Impfpflicht ein?

Ist die Beratungspflicht ein Feigenblatt um die Verletzung von § 1 Abs. 1 GG und § 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu klaschieren?
Erklären Sie bitte: Was hat der A davon, wenn der B sich impfen lässt?
Der Verweis auf die Überlastung des Gesundheitssystems ist auch nicht mehr haltbar seit der Aussage unseres Gesundheitsministers in der Bundestagsrede vom 24.02.2022.
Falls Sie doch die Überlasung des Gesundheitssystems als Argument für die Impfpflicht anbringen, bitte erklären Sie dann, weshalb nicht schon längst Alkohol, Nikotin und ungesunde Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen wurden. Die Haupttodesursache in Deutschland sind immer noch Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mit einer Umstellung auf einen gesunden Lebensstil sind bis zu 80 % der frühzeitigen Herzerkrankungen und Schlaganfälle vermeidbar (http://www.euro.who.int). Offensichtlich gibt es das persönliche Recht, durch individuelle Entscheidungen, die uneingeschränkten Leistungen des Gesundheitssystems in Anspruch zu nehmen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

ich habe mich für eine Aufklärungspflicht mit der Option einer altersabhängigen Impfpflicht eingesetzt. Leider hat sich dafür keine Mehrheit gefunden. Sinn und Zweck meines Handelns dabei war und ist, Menschenleben zu retten und einen weiteren Lockdown im Herbst/Winter zu verhindern. Alle weiteren Argumenten haben Sie bestimmt der Debatte im Bundestag und den entsprechenden öffentlichen Anhörungen entnommen. 

Mit freundlichen Grüßen

Andrew Ullmann

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