Auf Wahlplakaten sind Sie/die FDP "Digitalisierungsbeschleuniger" oder "Freiheitskämpfer". Was soll das konkret bedeuten? (Welche/Wessen Freiheit? Wo? Mehr oder weniger Datenschutz?)
Sehr geehrte Frau K.,
es freut mich, dass Sie Interesse an meinen und den Positionen der FDP haben. Ihre politische Vergangenheit in der Grünen Hochschulgruppe zeigt ja, dass Sie doch durch ein anderes Verständnis von Freiheit geprägt sind als jenes, das wir in der FDP haben. Sollte ich Sie mit einer anderen Frau Keupp verwechseln, bitte ich um Verzeihung.
Zu Ihren Fragen: Für mich gibt es keinen sinnreichen quantitativen Ansatz beim Datenschutz. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Datenschutzgrundverordnung geben den Rahmen vor, den wir schützen wollen. Dabei ist der Datenschutz nur ein Aspekt. Es geht auch immer mehr um die Datensicherheit. Denn formelle Datenschutzregelungen bringen nichts, wenn nicht auch die Datensicherheit einfach zu handhaben ist. Dafür stehen wir als Freie Demokraten.
Digitalisierungsbeschleuniger ist im Grunde selbst erklärend. Als Bundestagsabgeordneter habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt und gefragt, wie viele Faxgeräte noch in den Bundesministerien stehen. Es sind immerhin noch um die 900 Stück! Viele Jugendliche und junge Erwachsene wissen zum Glück nicht mal, wie man diese Geräte bedient. Und das soll in Zukunft auch nicht mehr nötig sein, weil der technische Fortschritt in der Gesellschaft unaufhaltsam ist, aber leider kaum Unterstützung aus der Bundesregierung bekommt. Aber da das wirklich unser Leib- und Magenthema in der FDP ist, möchte ich Sie gerne auf unser Wahlprogramm verweisen, dass den Geist der Digitalisierung und der Innovation lebt: https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-08/FDP_BTW2021_Wahlprogramm_1.pdf
Nun noch kurz zur Freiheit. Wir als Liberale stehen für die Freiheit des Individuums. Unsere lange Tradition ist durch den Kampf für unveräußerliche Rechte des Individuums geprägt. Es sind jene Grundrechte, die unsere Mütter und Väter des Grundgesetzes in den ersten Artikeln niedergelegt und festgeschrieben haben, damit nie wieder eine staatliche Macht qua Recht Menschen in der Ausübung ihrer persönlichen Freiheiten unterdrückt. Diese Freiheitsrechte sind Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat. Dazu gehört u.a. die Meinungs- und Religionsfreiheit.
Mit den besten Grüßen
Andrew Ullmann