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Andrew Ullmann
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Frage von Maja T. •

75 % der Deutschen befürworten eine Integrative Medizin. Sollte dann nicht Naturmedizin der Schulmedizin gleichwertig gegenübergestellt werden?

Sehr geehrter Herr Ullmann,
(Chronisch) Kranke erleben oft, dass die konventionelle Medizin allein nicht hilft, sich ihre Lebensqualität mit zusätzlichen Verfahren der Naturmedizin aber deutlich verbessert. Das Bündnis weil´s hilft! fordert daher eine gleichwertige Erstattung von Methoden aus der Komplementärmedizin (sprich: Klass. Naturheilverfahren, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Osteopathie, Chinesische und Ayurvedische Medizin) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Zudem fordern wir eine gleichwertige öffentliche Forschungsförderung dieser Verfahren und die Errichtung eines Bundesinstituts für Naturmedizin, sowie drittens die Aufnahme in die Aus- und Weiterbildungen in den verschiedenen Heil- und Pflegeberufen.
In der kommenden Volksabstimmung von Abstimmung21 wird über diese drei Forderungen abgestimmt werden. Wir würden sehr gerne wissen, wie Sie zu einer rechtlichen Gleichstellung stehen?
 

(Umfrage Kantar TNS 2018; https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2018/daz-34-2018/zahl-der-woche-80-prozent-wollen-mitentscheiden)

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.  

Eine rechtliche Gleichstellung von Schulmedizin und alternativen Behandlungsansätzen ist unter anderem aufgrund von nicht ausreichend belegter Wirksamkeit und daher einer Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes zum Behandlungserfolg nicht tragbar. Darüber hinaus sind Art und Umfang der Kenntnisse und Fähigkeiten, welche im Rahmen eines Medizinstudiums vermittelt und durch Ablegen der entsprechenden Staatsexamina umfassend geprüft werden nicht vergleichbar mit den Fähigkeiten und Kenntnissen der jeweiligen alternativmedizinischen Ansätze.

Die Ausweitung der Erstattungsmöglichkeiten dieser alternativen Ansätze ist aufgrund der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nicht möglich. Ich halte beispielsweise die Streichung der homöopathischen Arzneimittel aus den Satzungsleistungen der Krankenkasse, welche bereits im Oktober 2022 thematisiert wurde, für richtig. Es ist nicht vermittelbar, wenn bei Krebsmedikamenten gespart wird, aber homöopathische Arzneimittel weiterhin von der Krankenkasse erstattet werden. Diese Koalition hat sich der evidenzbasierten Medizin verschrieben. Wenn die Gelder in der GKV knapp sind, dann müssen evidenzbasierte Therapien den Vorrang haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andrew Ullmann

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