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Andrew Ullmann
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Andrew Ullmann von Wilfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Prof. Ullmann,
Sie haben kürzlich im Bundestag geäußert, man müsse unterschiedliche Standpunkte diskutieren(1).
Mich interessiert, wo die antagonistischen Standpunkte diskutiert und die wichtigsten Protagonisten (vermutlich Profs. Sucharit-Bhakdi und Drosten) von der Politik angehört wurden vor der Ausrufung der Epidemie von nationaler Tragweite bzw. und vor der Anordnung von Maßnahmen bis hin Novellen des Infektionsschutzgesetzes.
Insbesondere ginge es da womöglich zumal um diese Kontroversen:
1. Liegt/lag eine Pandemie in des Begrifs ursprünglicher Bedeutung vor?
2. Ist die Diagnosestellung allein aufgrund von PCR- Tests aus Schleim(haut)proben lege artis oder müssen vor Ausstelllen eines entspr. Gesundheitszeugnisses auch klinische Symptome beklagt bzw. nachgewiesen worden sein aufgrund persönlicher Untersuchung des Patienten bzw. der Leiche, wie in der Berufsordnung vorgesehen?
3. Darf (oder muß gar) ein Arzt allgemeine Werbung für die neu eingeführten injizierbaren -der Prävention dienenden- Gentechnik- Präparate machen, auch wenn deren Einführung keine Langzeitstudien vorausgingen und z.B. auch keine Tierversuche mit Exposition von Tieren mit dem Wildvirus nach der Behandlung?
4. Steht es einem Politiker, der Arzt oder nicht Arzt ist, zu, allgemeine Werbung zu machen und/ oder an der Entwicklung von Vorschriften mitzuwirken, welche die Gewährung entzogener Grundrechte an der Impfbereitschaft festmachen?

Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.

Mit freundlichem Gruß
Dipl. med W. Meißner
FA für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
1)min 2:16 https://www.facebook.com/rtde/videos/294736405669197

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Antagonistische Standpunkte müssen dennoch valide und evidenzbasiert sein. Deswegen ist ein Vergleich von Sucharit-Bhakdi und Christian Drosten nicht sinnvoll. Drosten ist ein Experte auf dem Gebiet der Corona-Viren und Sucharit-Bhakdi ist schon lange nicht mehr Teil des wissenschaftlichen Diskurses.

Des Weiteren muss ich sagen, dass es „die Politik“ nicht gibt. Experten werden von den Landesregierungen, der Bundesregierung und auch innerhalb der Fraktionen angehört. Dabei gibt es eine Vielzahl von Meinungen im seriösen Bereich. Ich selbst kann auf ein großes Netz an wissenschaftlicher Expertise zurückgreifen.

Zu Ihren konkreten Fragen:

1. Ja.
2. Das hängt davon ab, was sie mit der Testung bezwecken. Der PCR-Nachweis ist eben das: ein Nachweis des Virus‘. Die Erkrankung COVID-19 ist die Erkrankung.
3. Ärztinnen und Ärzte sollten im Sinne und zum Wohle Ihrer Patientinnen und Patienten handeln und diesen Empfehlungen geben.
4. Es steht jedem Politiker und Politiker frei und es ist sogar seine oder ihre Aufgabe, an der Willensbildung mitzuwirken, so gesehen: für seine oder ihre politischen Überzeugungen (im Rahmen des Grundgesetzes) zu werben. Eine Kopplung von Grundrechten, die entzogen wurden, was in der Bundesrepublik Deutschland nach §18 GG, soweit ich weiß, noch nicht vorgekommen ist, an die Impfbereitschaft, halte ich für nicht zweckmäßig.

Mit den besten Grüßen

Andrew Ullmann

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