Frage an Andreas Tietze von Harald K. bezüglich Gesundheit
Moin, wie sie mir vor einiger Zeit mitteilten, hat der Landrat ab einer Inzidenz > 50 die Möglichkeit die Inseln und Halligen wieder für Zweitwohnungsbesitzer und Tagesgäste zu sperren. Vorausgesetzt daß dies stimmt, verstehe ich nicht das Angesichts auch hier stark steigender Zahlen (Inzidenz im Kreis zur Zeit etwa 70) nichts passiert. Haben sie eine Erklärung parat?
Danke und freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr Keisat,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die aktuelle Inzidenz spielt eine wichtige
Rolle bei der Beurteilung der Gefahrenlage vor Ort. Wie Sie richtig bemerken, besteht nach dem
Subsidiaritätsprinzip die Möglichkeit zur Entscheidung durch den Landrat. Die Landespolitk setzt
hier den Rechtsrahmen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten aus dem Bund. Der Tourismus
ist für die Inseln und Halligen ein wichtiges wirtschaftliches Standbein, daher wird die
Entscheidung natürlich nicht leichtfertig, aber dennoch unter entsprechender Abwägung getroffen
worden sein.