Frage an Andreas Schwab von Wolfgang B. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,
auch im Hinblick auf die anstehende Europawahl bin ich sehr an Ihrem Abstimmverhalten zur Richtlinie "Schutzdauer des Urheberrechts" interessiert. Könnten Sie dazu bitte kurz Stellung nehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Wolfgang Brandner
Sehr geehrter Herr Dr. Brandner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Kommissionsvorschlag, der die Schutzfrist für Musikdarbietungen von 50 auf 95 Jahre verlängern will.
Ich werde der Verlängerung der Schutzrechte in der kommenden Plenarabstimmung zustimmen. In Europa müssen kreative Leistungen (wie z.B. Musikdarbietungen) eschützt werden, damit die Künstler von ihren Leistungen leben können. Der Schutz der Rechte er Künstler an ihren Darbietungen ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Beitrag dazu, dass sich Künstler in Europa mit ihrem Beruf eine Lebensgrundlage schaffen können.
Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass die Kommission mit dem Vorschlag ihrem eigentlichen Ziel, nämlich den ausübenden Musikkünstlern (insbesondere den Studiomusiker, Musikinterpreten) eine breitere Einkommensgrundlage zu schaffen, nicht im ausreichenden Maße gerecht wird. Von der geplanten Verlängerung werden meines Erachtens nach vor allem die Produzenten und die "großen" Musiker profitieren.
Eine Richtlinie in der geänderten Fassung ist erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Auf dieser Grundlage können wir dann in einem nächsten Schritt noch mehr für die Musiker (und andere Künstler) tun. Wir verlangen zudem von der Kommission, dass jegliche zukünftige Erweiterungen der Schutzfristen - gegebenenfalls auch auf den audio-visuellen Bereich - einer strengen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen wird. Außerdem verlangen wir, dass die Rechte-Klärung und -Abrechnung nach einfachen und unbürokratischen Verfahren abzulaufen hat.
Ich hoffe, Ihnen mit den Ausführungen geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Schwab