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Andreas Schwab
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Frage von Enrico H. •

Frage an Andreas Schwab von Enrico H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

sehen Sie eine Möglichkeit, die derzeit bestehende Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h für Kleinkrafträder / Roller auf einen Wert zu erhöhen, der es ermöglicht, gefahrlos im Verkehr innerorts mitzufahren? Würden Sie sich für eine solche Regelung einsetzen? Die derzeitige Gesetzgebung führt dazu, dass man selbst innerhalb geschlossener Ortschaften ständig überholt wird, was ein erhebliches Gefahrenpotential beinhaltet, wodurch diese verbrauchsarmen und platzsparenden Fahrzeuge an Attraktivität verlieren und oftmals verbotene Umbauten zur Leistungssteigerung provoziert werden.

Das Roller nicht alle Verkehrsprobleme lösen, ist mir schon klar, aber ein kleiner Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrsentlastung und zur nachhaltigen Nutzung knapper Ressourcen wären sie allemal und daher sollten Hemmnisse zu deren Popularisierung überprüft werden, besonders im Hinblick auf die Tatsache, das Elektroantrieb bei Rollern bereits serienmäßig verfügbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Enrico Hüneborg

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Sehr geehrter Herr Hüneborg,

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Anfrage zur Problematik des Tempolimits bei Kleinkrafträdern.

Das Tempolimit von 45 km/h, das heute besteht (RL 2002/24/EG vom 18.3.2002 http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21024.htm ) resultiert laut Kommissionsangaben aus den unterschiedlichen Bestimmungen, die in den EU-Mitgliedsstaaten vor einer einheitlichen Richtlinie bestanden. Während des Gesetzgebungsverfahrens hatten einige Länder eine Maximalgrenze von 50 km/h, andere wiederum ein Limit von 40 km/h gefordert. Eine Übersicht dazu bietet die Studie des niederländischen Instituts für Straßensicherheitsforschung, SWOV, die in der Vorbereitung der Richtlinie eine Rolle spielte. Bei Bedarf kann ich Ihnen diese gern zukommen lassen.

Letztendlich stellt das bauartbedingte Tempolimit von 45 km/h einen politischen Kompromiss zwischen den Positionen der verschiedenen Mitgliedsländer dar. Allerdings war in einem Großteil der europäischen Länder schon vor dieser Richtlinie ein Tempolimit von 45 km/h für Kleinkrafträder verankert, so in Italien, Spanien und Frankreich. Deutschland sprach sich zusammen mit UK und Österreich für ein Limit von 50km/h aus. Die Niederlande und Dänemark drohten eine Entscheidung zu blockieren, da in beiden Ländern Mopeds nur 25 km/h schnell sein dürften und den Radweg benutzen müssen. Nach zwei Jahren Diskussion konnte man sich dann auf 45 km/h einigen, wobei in den Niederlanden innerorts immer noch max. 30 km/h erlaubt sind. In Deutschland werden die Bestimmungen der EU- Typengenehmigungsrichtlinie 2002/24/EG durch die Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV, des Bundesministeriums der Justiz umgesetzt.

Momentan wird ernsthaft über eine Revision dieser Bestimmungen nachgedacht, um eine Harmonisierung mit internationalen Standards zu erreichen. In diesem Rahmen gibt es auch eine aktuelle Online-Umfrage der Kommission zu diesem Thema, die für Sie von Interesse sein könnte. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/enterprise/automotive/consultation/2_3_wheelers/index.htm . Dass Roller als umweltschonende und spritsparende Verkehrsmittel durch eine Überarbeitung der Richtlinie attraktiver gemacht werden, sehe ich als durchaus wünschenswert an. Durch eine Teilnahme an der Online-Umfrage der Europäischen Kommission können Sie selbst einen Anstoß in diese Richtung geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit besten Grüßen

Andreas Schwab

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