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Frage von Alexander B. •

Frage an Andreas Schwab von Alexander B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Andreas Schwab,

zur Zeit sind auf einigen Seiten Nachrichtenmeldungen wie "EU: Konservative wollen Internet-Nutzung lückenlos überwachen" (heise) oder "EU-Pläne bedrohen das freie Internet“ (ORF Futurezone).
Es geht um die Neuordnung des Telekommarktes in der Europäischen Union Aus diesem Grund frage ich Sie nach Ihrem Standpunkt zu diesem, bzw. zu einigen Punkten die mich beunruhigen:

In Futurezone, Absatz „Netzneutralität in Gefahr“ wird beschrieben, dass die Provider für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich werden und diesen zu protokollieren und überwachen.
Meine Frage hierzu: Warum ist es notwendig, dass der Provider dies tut? Wenn ich einen Brief schreibe, darf ihn die Post, meines Wissens nach, nicht öffnen und den Inhalt protokollieren.

Weiterhin schreibt Futurzone „Es sieht die Installation einer staatlichen Aufsichtsbehörde [HADOPI] vor, die das Netz kontrollieren und Usern auf Zuruf der Medienindustrie den Netzzugang kappen soll - ohne richterliche Kontrolle“. Dieser Punkt erinnert mich an die große Firewall in China. Ein Land in dem das Internet auch kontrolliert und zensiert wird. Denn wenn, meiner Meinung nach, erstmal die Möglichkeiten da sind, ist dieser Schritt leicht umzusetzen. Mag sein, dass es etwas paranoid klingt, aber man sollte dies erst soweit kommen lassen. Ist dies nicht eine Einschränkung der Informationsfreiheit als Menschenrecht, sowie dem Artikel 5 (Meinungsfreiheit) des Grundgesetzes?

Weiterhin frage ich Sie, aufgrund des Aufrufs von La Quadrature du Net (und des begrenzten Platzes), wie Ihr Standpunkt zu diesem Paket, sowie den Zusatzartikel H1, K1, K2 und H2 ist.

[1] http://futurezone.orf.at/it/stories/289934/
[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/110319
[3] http://netzpolitik.org/2008/mitmachen-europaweite-aktion-gegen-das-telekom-paket/
[4] http://www.laquadrature.net/wiki/Mobilisation_Paquet-Telecom

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böhm,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum EU-Telekompaket.

Die Europäische Kommission hat am 13. November 2007 auf Aufforderung der Mitgliedstaaten Vorschläge zur Überarbeitung des so genannten "Telekompakets" vorgelegt. Diese Vorschläge werden zur Zeit im Europäischen Parlament beraten. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) hat dabei im Alvaro-Bericht einen Antrag (Nr.27) angenommen, der Anlasss für viele Missverständnisse ist.
Dieser Antrag konnte im Binnenmarktausschuss aus formalen Gründen nicht abgelehnt werden. Ich bin mir aber sicher, dass er bei der Abstimmung im Plenum abgelehnt wird. Deswegen kann ich Ihre Angst im Hinblick auf eine totale Überwachung der elektronischen Kommunikation von EU-Bürgern und einen Angriff auf Ihre Privatsphäre zerstreuen. Wir haben im Binnenmarktausschuss vor allem das Ziel verfolgt, ein gewisses Maß an Urheberrechtsschutz in die neuen Medien einzubringen, ohne damit die Privatsphäre in irgendeiner Form zu beeinträchtigen.

Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament setzt sich für den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Bürger in der elektronischen Kommunikation ein. Er soll deshalb ausgeweitet werden. Kein Mitgliedstaat darf Hersteller z.B. dazu zwingen, Vorkehrungen in Computer einzubauen, die darauf abzielen, auf Kosten der Verbraucherrechte Urheberrechtsverletzungen nach zu gehen (Änderungsantrag K1). In Bezug auf ihre Frage zur Verantwortlichkeit der Provider, so muss die Verantwortung für die Durchsetzung rechtmäßiger Inhalte jeder Art - nicht nur Urheberrechten - bei den nationalen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten liegen und nicht bei den Internet Service Providern. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Inhalten wird nicht durch die diskutierte Richtlinie abgedeckt, sondern wird vom nationalen Gesetzgeber geregelt. Internet Service Provider werden von den nationalen Regulierungsbehörden über unrechtmäßige Inhalte informiert und geben diese Information an Ihre Kunden weiter ohne dabei einzelne Internetnutzer zu überwachen. Die nationalen Regulierungsbehörden sollen flexible Regelungsinstrumente an die Hand bekommen, um den Schutz und die Verbreitung rechtmäßiger Inhalte zu fördern (Änderungsanträge H1 und H"). Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Verhinderung der Degradierung von Inhalten z.B. durch verlangsamte Übertragung, die den Zugriff auf rechtmäßige Inhalte oder Dienste durch die Verbraucher verhindern. Dies betont auch Erwägungsgrund 14 ("Ein wettbewerbsorientierter Markt sollte sicherstellen, dass die Endnutzer Zugang zu rechtmäßigen Inhalten erhalten, solche Inhalte selbst verbreiten können und beliebige rechtmäßige Anwendungen und Dienste benutzen können (...)).

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwab

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