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Andreas Schwab
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Frage von Danny H. •

Frage an Andreas Schwab von Danny H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Schwab,
sie als mein Abgeordneter in Baden-Württemberg haben für die Urheberrechtsreform gestimmt.
Wie kam es zu ihrer Überzeugung? Kann man eine Stellungnahme von ihnen irgendwo nachlesen?

Herzliche Grüße

D. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Harter,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Urheberrecht. Gerne möchte ich Ihnen meine Position darlegen.

Die EVP-Fraktion tritt im Urheberrecht dafür ein, die Vielfalt der europäischen Presseerzeugnisse und der Kreativ- und Kulturinhalte (wie z.B. Filme, Musik...) zu erhalten. Das ist nur möglich, wenn auch im Internet sichergestellt wird, dass Urheberrechte geachtet werden, so dass auch Rechteinhaber wie Journalisten, Musiker oder andere Kreativschaffende fair vergütet werden, wenn durch ihre Werke Einnahmen erzielt werden. Aus diesem Grund unterstützt die EVP-Fraktion die Urheberrechterichtlinie, die derzeit auf europäischer Ebene beraten wird.

Artikel 11 (neu: Artikel 15) der Reform sieht vor, dass große Suchmaschinen wie Google künftig Verleger entlohnen müssen, wenn sie deren Presseinhalte öffentlich zugänglich machen. Denn große Suchmaschinen erzielen teils hohe Gewinne, indem sie Presseartikel veröffentlichen und Werbung daneben setzen. Journalisten oder Presseverleger werden an diesen Gewinnen aber nicht beteiligt. Um die unabhängige Pressearbeit auf lange Sicht zu schützen, will die EVP-Fraktion daher sicherstellen, dass Presseverleger und Journalisten künftig entlohnt werden, wenn mit ihren Inhalten Gewinne erwirtschaftet werden.

Artikel 13 (neu: Artikel 17) sieht vor, dass große Plattformen künftig ihr Möglichstes tun müssen, um keine urheberrechtlich geschützten Inhalte mehr öffentlich zugänglich zu machen. Derzeit baut das Geschäftsmodell mancher Plattformen darauf auf, dass Nutzer urheberrechtliche geschützte Werke illegal hochladen und diese dann frei für jedermann zugänglich sind. Künftig sollen Plattformen prüfen, inwiefern Rechte für hochgeladene Inhalte vorliegen, oder ob diese durch die Plattform erworben werden müssen. Urheberrechtlich geschützte Werke, für die keine Lizenz vorliegt, dürfen nicht mehr zugänglich gemacht werden. Wie die Plattformen dieser Pflicht nachkommen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen. Eine technische Überprüfung durch sogenannte Uploadfilter ist denkbar, aber nur in dem vom Richtlinientext vorgegebenen rechtlichen Rahmen möglich. Die Richtlinie legt explizit fest, dass das Publizieren von Inhalten, die die Urheberrechte nicht verletzen, nicht verhindert werden darf, und dass bei Beschwerden durch Nutzer im Falle einer Nichtveröffentlichung eine nicht-maschinelle, manuelle Prüfung des Inhalts vorzunehmen ist.

Derzeit besteht die Gefahr, dass einige große Plattformen das Internet dominieren und ihre Marktmacht auf Kosten von Journalisten, Musikern oder anderen Kreativschaffenden weiter ausbauen, indem sie ihre eigenen Regeln machen und durchsetzen. Die Urheberrechtsreform setzt ein Gegengewicht und stellt einen Ausgleich dar zwischen Nutzern, Plattformen und Urhebern, den ich unterstütze. Wir werden dafür sorgen, dass durch mögliche Uploadfilter keine Zensur oder übermäßige Kontrolle entsteht.

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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