Frage an Andreas Schwab von Kim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Schwab,
vielen Dank ersteinmal für die Beantwortung der letzten Frage. Ich möchte nocheinmal näher auf den Richtlinientext und ihrem Statement dazu eingehen. Um sie mit Erlaubnis zu zitieren:"Gerne möchte ich aber darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf keine Uploadfilter vorsieht.[...]Wie die Plattformen dieser Pflicht nachkommen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen. Uploadfilter sind als technische Lösung denkbar, aber sie sind keineswegs vorgeschrieben."
Wie ich bereits schon in der Fragestellung ihnen gegenüber erwähnte, ist mir selbst bewusst das der Gesetzesentwurf nicht explizit einen Uploadfilter vorsieht. Dennoch würde ich sie gerne bitten mir einen anderen in der Praxis auch umsetzbaren Lösungsansatz vorzustellen. Nach Ansicht einiger Experten und Juristen die sich mit dem Thema befasst haben ist es nur mithilfe eines Uploadfilters möglich dem Gesetzesentwurf und dessen Ansprüchen gerecht zu werden. Ich bedanke mich für ihre Zeit und wünsche ihnen ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
K. K.
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift zum Thema Urheberrecht.
Artikel 13 verlangt, dass kommerzielle Plattformen ihr Möglichstes tun, um urheberrechtlich geschützte Inhalte für die keine Lizenzen vorliegen, nicht zu veröffentlichen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen ist es möglich, dass Plattformen sogenannte Uploadfilter einsetzen. Denkbar wäre aber auch eine manuelle Überprüfung von einzelnen Inhalten.
Wie bereits in meiner letzten Antwort erwähnt, möchte ich aber nochmals darauf hinweisen, dass sogenannte Uploadfilter lediglich in dem von der Richtlinie vorgegebenen Rahmen zum Einsatz kommen könnten. Illegale Inhalte dürften nicht mehr verfügbar gemacht werden, legale Inhalte müssen aber weiterhin zugänglich sein. Dies stellt eine deutliche Verbesserung der Rechtslage dar, gerade weil bereits heutzutage auf vielen Plattformen maschinelle Überprüfungen von Inhalten stattfinden, bisher ohne rechtliche Vorgaben. Bisher sind es die Plattformen, die entscheiden welche Inhalte sie hochladen oder blockieren.
Problematisch ist dabei, dass mache große Plattformen bereits heute das Internet dominieren und ihre eigenen Regeln schaffen mit denen sie ihre Marktmacht auf Kosten von Journalisten, Musikern oder anderen Kreativschaffenden weiter ausbauen. Die Urheberrechtsreform setzt ein Gegengewicht und stellt einen fairen Ausgleich dar zwischen Nutzern, Plattformen und Urhebern, den ich unterstütze.
Ich hoffe, sehr geehrte Frau K., dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich sein konnte.
So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab