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Andreas Schwab
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Frage von Kim K. •

Frage an Andreas Schwab von Kim K. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Dr. Schwab,
Ich schreibe ihnen bezüglich des Artikels 11 und 13, die momentan wie schon so oft gesehen, in der Diskussion stehen.
Mein Name ist K. K., ich bin 24 Jahre alt und wohnhaft in Hameln, Niedersachsen.
Mich interessiert ihre Meinung zu Artikel 11 und 13.
Ich habe mich ausgiebig mit dem Thema befasst und bin der Meinung, dass Artikel 11 und 13 eine Gefährdung darstellen könnten. Ich verstehe die Interessen beider Seiten und spreche mich auch für den Schutz des Urheberrechts aus, doch halte ich die oben genannten Artikel nicht für eine passende, für beide Seiten zufriedenstellende, Lösung.
Außerdem hätte ich gerne ein Kommentar zum Koalitionsvertrag, indem sich gegen Uploadfilter ausgesprochen wurde. Wenn man sich jedoch ausgiebig mit beiden Artikeln befasst, oder eine Expertise zu Rate zieht, deutet alles auf einen Uploadfilter hin, auch wenn es nicht direkt als solcher benannt wird. Da es aber nicht anders realisierbar wäre, droht mit einem Uploadfilter auch das sogenannte ,,Overblocking" von Inhalten.
Dieses Thema löst eine große Unzufriedenheit und großes Misvertrauen gegenüber der Regierung in mir aus und Ich hoffe, dass ein besserer Kompromiss gefunden werden kann.

Vielen Dank für ihre Zeit/Antwort in Vorraus und freundliche Grüße,

K. K.

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Antwort von
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Liebe Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage zum Thema Copyright und zu Artikel 11 und Artikel 13, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Die EVP-Fraktion tritt im Urheberrecht dafür ein, die Vielfalt der europäischen Presseerzeugnisse und der Kreativ- und Kulturinhalte zu erhalten. Nutzer sollen Zugang zu Inhalten haben, aber es muss auch im Internet sichergestellt werden, dass Urheberrechte geachtet werden, so dass auch Rechteinhaber wie Journalisten, Künstler oder Musiker fair vergütet werden, wenn durch ihre Werke Einnahmen erzielt werden. Aus diesem Grund unterstützt die EVP-Fraktion Artikel 11, Artikel 13 und den Erwägungsgrund 38 der Urheberrechterichtlinie, die derzeit auf europäischer Ebene beraten wird.

Sie haben natürlich Recht, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2018 sich gegen sogenannte Uploadfilter ausspricht. Gerne möchte ich aber darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf keine Uploadfilter vorsieht. Der Text sieht vor, dass große Internetplattformen überprüfen müssen, ob für die Inhalte, die auf ihrer Plattform verbreitet werden, die entsprechenden Rechte vorliegen. Ist dies nicht der Fall, darf die Plattform die Inhalte nicht zugänglich machen. Wie die Plattformen dieser Pflicht nachkommen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen. Uploadfilter sind als technische Lösung denkbar, aber sie sind keineswegs vorgeschrieben.

Gerne möchte ich zusätzlich darauf hinweisen, dass eine technische Überprüfung durch sogenannte Uploadfilter auch nur in dem vom Richtlinientext vorgegebenen rechtlichen Rahmen möglich wäre. Die Richtlinie legt explizit fest, dass das Publizieren von Inhalten, die die Urheberrechte nicht verletzen, nicht verhindert werden darf, und dass bei Beschwerden durch Nutzer im Falle einer Nichtveröffentlichung eine erneute, nicht-maschinelle, manuelle Prüfung des Inhalts vorzunehmen ist. Ein ‚Overblocking‘ von Inhalten durch Internetplattformen ist insofern nicht zu befürchten. Denn eine Plattform würde gegen die Richtlinie verstoßen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal veröffentlicht, aber auch, wenn sie legale Inhalte blockiert.

So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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