Frage an Andreas Schwab von Sebastian B. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Dr. Schwab,
meine Frage ist: Sind Sie wirklich bereit die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft mit dem Leistungsschutzrecht sowie dem Uploadfilter in Frage zu stellen?
Sie denken vermutlich das Leistungsschutzrecht sowie der Uploadfilter betrifft ausschließlich Google und Verlage wie den Springer-Verlag.
Tatsächlich betrifft das Leistungsschutzrecht jedoch alle Wirtschafts- und vor allem Bildungsteilnehmer.
Zwei Beispiele: Mit einem Uploadfilter (welcher von der Firma Google bei ihrem Angebot YouTube durchgesetzt werden muß) hat ein Marktteilnehmer es geschafft, Bildungsvideos zum Thema "Weißes Rauschen" zu sperren/löschen. Das Irre daran ist, dass weißes Rauschen an sich überall vorkommt, zum Beispiel näherungsweise das Geräusch eines Wasserfalls. Das Video behandelte selbstverständlich die physikalischen Eigenschaften des weißen Rauschens, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, doch auch diese sind hinlänglich bekannt. Das Video machte nichts anderes als ein bekanntes, aber kompliziertes Phänomen anschaulich zu erklären. Der automatische Filter hat dieses Geräusch jedoch als urheberrechtlich geschützt erkannt und folglich das Video entfernt.
Ein weiteres Beispiel: Firmen möchten zu bestimmten Themen gefunden werden, zum Beispiel zum Thema Medizintechnik. Wenn das Leistungsschutzrecht Google verpflichtet vor der Listung mit deutschen Anbietern Verträge abzuschließen, wird Google dies nur mit den großen Anbietern machen, da der Aufwand sonst zu groß wird. Kleine Firmen mit Beiträgen werden also nicht gelistet und dadurch benachteiligt. Insbesondere im internationalen Wettbewerb, da Firmen aus dem nicht-europäischen Ausland natürlich weiterhin gelistet werden, da an diese auch nicht gezahlt werden muß.
Beide Gesetze mögen rechtlich einwandfrei sein, benachteiligen jedoch FAST ALLE Marktteilnehmer mit Ausnahme ganz weniger, spezieller. Daher würde ich mich über eine Stellungnahme zu diesem Thema freuen.
Mit besten Grüßen
S. B.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2018 bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie, auf die ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.
Das Ziel der neuen Urheberrechtsrichtlinie ist es, dass die Online-Plattform-Dienstleistern mehr Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte übernehmen und es zu einem fairen Ausgleich mit den Urhebern der Inhalte kommt. Dabei richtet sich die Richtlinie an Anbieter, deren Geschäftsmodell darauf beruht, dass Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte online stellen und abrufen. Es gefährdet die kreative Vielfalt des Internets, wenn Künstler, Musiker und Autoren im Rahmen eines solchen Geschäftsmodells nicht angemessen für die auch mit ihren Inhalten verdienten Einnahmen der Plattformen beteiligt werden.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass die neue Urheberrechtsrichtlinie keinen Zwang zu sogenannten Upload-Filtern vorsieht. Vielmehr werden Plattformanbieter verpflichtet lediglich, angemessenen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Das erlaubt den Betreibern, die für sie beste Lösung zu finden und weiterzuentwickeln.
Was das Leistungsschutzrecht betrifft so müssen gerade journalistische Tätigkeiten, die vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit auch einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, in ihrer Vielfalt erhalten werden. Dafür ist es aber unabdingbar, sicherzustellen, dass mit journalistischen Tätigkeiten auch künftig Gewinne erzielt werden können. Die neue Richtlinie dient so dem Schutz der freien Meinungsäußerung in Europa.
Daher unterstützt die EVP-Fraktion den Gesetzesentwurf mit dem Ziel, die Leistungen von Künstlern und anderen Urhebern angemessen zu honorieren, um Qualitätsjournalismus, Pressevielfalt und unsere Kultur- und Medienlandschaft zu erhalten und zu schützen.
Ich hoffe, sehr geehrter Herr B., dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab