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Frage von Katja H. •

Frage an Andreas Schwab von Katja H. bezüglich Verbraucherschutz

Werden in Zukunft Algorithmen über den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet entscheiden? Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass keine vereinfachenden Gesetze über komplexe Inhalte verabschiedet werden, die zumindest ausführlich diskutiert werden sollten. Können wir auf Sie zählen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2018 bezüglich der geplanten Urheberrechterichtlinie.
Zweck der neuen Richtlinie ist es, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen Online-Plattform-Anbietern, die es Nutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützt Inhalte hochzuladen und abzurufen, und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer dieser Inhalte.
Durch die rasante Entwicklung der digitalen Technologien hat sich das Internet als wichtigster Markt für die Verbreitung und den Zugang zu Musik, Filmen, Presseerzeugnissen und anderen Inhalten etabliert. Manche Plattformbetreiber generieren hohe Gewinne, indem sie davon profitieren, dass ihre Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke auf der Plattform zur Verfügung stellen. Die finanziellen Einnahmen durch solche Plattformen kommen dabei nicht denjenigen zu Gute, mit deren „Inhalten“, bzw. mit deren Wertschöpfung der Gewinn der Plattformen letztlich erzielt wird.
Gerade weil wir als EVP die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ-, Kulturwirtschaft und Presse erhalten wollen, ist es uns ein Anliegen das oben beschriebene sogenannte „Value Gap“ zu schließen. Denn nur wenn auch in Zukunft mit Musik-, Film-, und Presseerzeugnissen ein Gewinn erzielt werden kann, können wir sicherstellen, dass solche Inhalte auch weiterhin geschaffen werden.
In der Urheberrechterichtlinie werden daher Plattformbetreiber deren Geschäftsmodell auf der Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch Nutzer basiert, also künftig in die Pflicht genommen. Ein Algorithmus über den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet wird damit keineswegs eingeführt.
Der Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission wurde im September 2016 veröffentlicht. Seitdem wird die Richtlinie im Europäischen Parlament beraten. Die ausführliche Diskussion, wie Sie sie zurecht fordern, hat also in den letzten zwei Jahren bereits stattgefunden.
Ich hoffe, sehr geehrte Frau H., dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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