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Frage von Marvin S. •

Frage an Andreas Schwab von Marvin S. bezüglich Recht

Guten tag.

Ich hab gehört das nächste woche beschlossen werden soll die Urheberrechtesbestimmungen zu ändern. Was ich bis jetz gehört hab macht mir sorgen wie zum Beispiel das es bereits strafbar werden kann links oder bilder zu teilen die harmlos oder scherzhaft sind. Ich weiß nicht genau ob das so korrekt ist. Ich habe nur die Sorge das dies die redefreiheit im internet zu stark begrenzt oder mit diser regelung verletzt wird und wäre deshalb dagegen. Bitte klären sie mich auf wie es wirklich ist wenn ich falsch liege.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M. S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2018 bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie, auf die ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.

Wie Sie sicherlich wissen, machen einige Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, öffentlich zugänglich und erzielen dadurch hohe Gewinne. Als EVP-Fraktion wollen wir dafür sorgen, dass solche Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden und sicherstellen müssen, dass ihr Angebot so gestaltet ist, dass sie effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen können. Offline erwarten wir ja auch bereits heute, dass Dienste nur verfügbar gemacht werden dürfen, wenn die Rechte Dritter dadurch nicht verletzt werden.

Die EVP-Fraktion tritt im Urheberrecht für einen ausgewogenen Ansatz ein: Wir glauben, dass die Interessen der Urheber als auch der Verbraucher nur geschützt werden können, wenn die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten bleibt. Die Nutzer sollen Zugang zu Diensten haben, aber es müssen auch genügend Einnahmen erzielt werden können, um Rechteinhaber fair zu vergüten. Daher unterstützen wir in den Verhandlungen Artikel 11, Artikel 13 und den Erwägungsgrund 38, um gerade kleinere und mittlere Musikunternehmen, Künstler und Journalisten sowie Verlage zu unterstützen.

Eine Zensur oder die Einschränkung der Nachrichtenverbreitung im Internet wird dadurch aber nicht erfolgen. Die Informationsfreiheit bleibt gewahrt, wenn man für urheberrechtlich geschützte Inhalte einen Betrag zahlen muss, ganz so wie man früher für die Zeitung zahlen musste. Gerade im Sinne der Informationsfreiheit wollen wir die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ-, Kulturwirtschaft und Presse ja erhalten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

So verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Schwab

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