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Frage von Maximilian P. •

Frage an Andreas Schwab von Maximilian P. bezüglich Recht

Werden sie für die in Artikel 13 genannten Uploadfilter stimmen ?
Da diese Uploadfilter meiner Meinung und der Meinung vieler Internetnutzer das Zitatrecht nicht beachten können . Man will den Firmen vorschreiben einen Uploadfilter in ihre Seite einzubauen was zumal für kleinere Seiten unmöglich ist , da ein Uploadfilter selbst ein sehr primitiver sehrteuer ist . Zudem ist nicht Mal das YouTube eigene System welches sogar durch deep learning unterstützt ist fehlerhaft .
Da dieses System trotz hochentwickelter KI nicht imstande ist das Zitatrecht in Satirischen oder Nachrichtenstattenden Werken zu erkennen zumal es auch zu sehr vielen Missinterpretationen gab . Wie zum Beispiel ein Video indem es 10 stunden nur rauschen gab gelöscht wurde oder als ein Video welches von einer Serie verwendet wurde gesperrt wurde obwohl der Uhrheber seines Uhrheber rechtes beraubt würde.
Ein Uploadfilter ist prinzipiell etwas Gutes wenn er Uhrheber Rechts-Verletzung erkennt es dem Uhrheber meldet der dann entscheiden kann ob gegen dieses Video vorgegangen wird dies sollte meiner Meinung zudem vereinfacht werden das sich Seiten wie Facebook nicht so extrem lange Zeit nehmen dürfen Schritte einzuleiten. Somit sind Uploadfilter aktuelle sehr teuer würden also viele Seiten in den Ruin treiben zudem sind sie technisch sehr schlecht bis gar nicht umsetzbar.
Außerdem sollte man den Rechteinhaber über das weitere Verfahren entscheiden lassen. Eine Verbesserung des Uhrheberrechts ist zwar gut sollte aber nicht so radikal und Missbrauchbar sein .

Mit freundlichen Grüßen
M. P.

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Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2018 bezüglich eines „Upload-Filters“, auf die ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.

Der Artikel 13 der neuen Urheberrechtsrichtlinie dient dem Zweck, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen Online-Plattform-Diensten, die es Nutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen und abzurufen, und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer dieser Inhalte. Das sogenannte „Value-Gap“, das entsteht, wenn die Plattformen die Schöpfer der hochgeladenen Inhalte nicht an den finanziellen Gewinnen beteiligen, muss geschlossen werden. Ohne wirksamen Schutz der Urheberrechte der Kreativen gefährden wir die Kulturlandschaft in Deutschland und Europa.

Der Gesetzesentwurf schreibt den Plattform-Betreibern aber keineswegs vor, sogenannte „Upload-Filter“ einzuführen. Es werden lediglich angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen von den Plattformen gefordert, um sicherzustellen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht verfügbar gemacht werden. Die Betreiber sind aufgefordert, die für sie beste Lösung zu finden und weiterzuentwickeln, damit die von ihnen genannten technischen Schwächen verhindert werden können. Für kleinere Plattformen mit nur geringen Mengen an Uploads wäre demnach beispielsweise auch eine manuelle Prüfung denkbar

Die EVP-Fraktion unterstützt den Gesetzesentwurf mit dem Ziel, die Leistungen von Künstlern und anderen Urhebern angemessen zu honorieren. Dies ist notwendig, um die kreative Vielfalt in Europa zu erhalten. Das Geschäftsmodell von Plattformen, die sich bisher überwiegend mit Urheberrechtsverletzungen finanziert haben, lehnen wir ab.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr P., dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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