Frage an Andreas Schwab von Harald K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schwab,
ist ihnen folgende Kolumne i.S. Upload-Filter und Urheberrecht bekannt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/upload-filter-und-leistungsschutzrecht-deutschlands-digital-trumpismus-a-1215300.html
Ich arbeite seit Jahrzehnten in der IT und kann die Feststellungen des Authors nur unterstreichen. Wie ist ihre Position zu o.g. Themen?
Mit freundlichen Grüßen,
H. K.
Sehr geehrte Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2018 bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.
In der von Ihnen zugesandten Kolumne werden bedauerlicherweise die Beweggründe, die zu dem Gesetzesentwurf geführt haben, ausgespart. Diese sind aber essenziell, um die neue Urheberrichtlinie zu verstehen und auch bewerten zu können. Erlauben Sie mir hierzu bitte einige Erläuterungen.
Zunächst einmal dient die neue Richtlinie dem Zweck, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen Online-Plattform-Betreibern, die es Nutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen und abzurufen, und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer dieser Inhalte. Während die Plattformbetreiber von den Einnahmen profitieren, gehen die Künstler oftmals leer aus.
Vor einem ähnlichen Problem stehen Verlage von Zeitungen und Zeitschriften. Sie tragen zur Informations- und Meinungsbildung von Bürgerinnen und Bürgern in großem Maße bei. Wenn Newsaggregatoren Presseausschnitte frei nutzen und damit einen Gewinn generieren, hat dies zur Folge, dass die Presse mit ihren Inhalten keinen eigenen Gewinn mehr generieren kann.
Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform in Verbindung mit Erwägungsgrund 38 adressieren diesen „Value Gap“. In den Verhandlungen unterstützt die EVP-Fraktion diese Artikel mit dem Ziel, die Leistungen von Künstlern und Journalisten angemessen zu honorieren.
Es geht also nicht darum, prinzipiell das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden oder die Meinungsfreiheit zu begrenzen, sondern vielmehr darum, eine gerechte Entlohnung der Urheber zu gewährleisten. Genauso wie Printmedien sich an Urheberrechte halten, müssen, sollen auch die Kreativen, deren Werke im Internet verbreitet werden, ein europaweit gesetzlich verankertes Urheberrecht haben, das auch online durchgesetzt wird.
Ich hoffe, sehr geehrter Herr K., dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab