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Andreas Schwab
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Frage von Pascal D. •

Frage an Andreas Schwab von Pascal D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr, Schwab,

nach der Lektüre verschiedener Stellungnahmen von Ihen sowie Ihrer Antworten auf dieser website ergeben sich für mich einige grundsätzliche Fragen, die ich anhand konkreter Beispiele formulieren möchte:

Datenschutz: Um zu begründen, weshalb Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern von denmeisten Datenschtzverpflichtungen ausgenommen werden sollten, führen Sie das Beispiel einer Torten-Vorbestellung in einer Bäckerei an. Ist Ihnen nicht bekannt, dass (nicht nur, aber vor allem) im Bereich des e-Commerce eine Vielzahl von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bzw. mit weniger als 250 Mitarbeitern in EUROPA nicht nur täglich Millionen von Datensätzen verarbeiten, sondern auch einen Millionengewinn ausweisen, der eine Umsetzung hoher Datenschtzstandards unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mühelos ermöglichen würden? Gemessen an diesem Sachverhalt halte ich Ihr Beispiel für realitätsfern.

Bürgerrechte: Sind Sie der Meinung, dass die Wäühler Ihres Wahlkreises Sie gewählt haben, damit sie die Weitergabe ihrer intimsten Daten wie Religionszugehörigkeit oder sexuelle Orientierung ohne deren Kenntnis und Zusatimmung ermöglichen? In einer vernetzten Welt eröffnet das durchaus die Möglichkeit, beispielweise gezielt zum Opfer von diskrimierenden Übergriffen und Teroranschlägen zu werden.

Ist Ihnen bekannt, dass nur durch Verbrennung der seinerzeit in Holland sehr akkurat geführten Einwohnerregister verhindert werden konnte, dass die Nazis tausende holländischer Juden schon wenige Tage nach dem Überfall auf Holland direkt aus der Wonung weg entführten? Niemand kann ich die Zukunft sehen und ausschließen, dass sich erneut entsprechende Ideologien entwickeln; die Rechtspopulisten sind auf dem Vormarsch. Wie können Sie es mit Ihren Gewissen und Ihrer christlichen Ethik vereinbaren, durch eine Schwächung des Datenschutzes aus Unternehmensinteressen solchen Gefahren Vorschub zu leisten?

Freundliche Grüße
P. D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. April 2017 bezüglich Demokratie und Bürgerrechte.
Der Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht unserer Bürger. Vor Beeinträchtigungen und Verletzungen dieses Grundrechts müssen wir unsere Bürger schützen.
Deshalb ist Datenschutz für uns Europaabgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP) ein sehr wichtiges Thema. Wie von Ihnen bereits erwähnt, sind Daten möglichst umfassend zu schützen, speziell intimste Daten wie Religionszugehörigkeit oder sexuelle Orientierung. Die Weitergabe solcher persönlicher Daten sollte meiner Meinung nach grundsätzlich nie ohne entsprechende Zustimmung geschehen.

Die Europäische Union hat das Ziel, ein gleichmäßiges Datenschutzniveau für natürliche Personen zu erreichen. Dazu müssen auch für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gewisse Datenschutzverpflichtungen greifen. Dennoch ist es richtig, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche ab dem 25. Mai 2018 anwendbar wird, für Unternehmen oder Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeiter im Ausnahmefall gewisse Erleichterungen von den hohen Datenschutzstandards vorsieht. Hierbei handelt es sich aber nur um Erleichterungen oder vereinzelte Befreiungen von den Datenschutzverpflichtungen. Dies ist notwendig, um der besonderen Situation kleinerer Unternehmen Rechnung zu tragen. Die Meisten dieser Unternehmen können aufgrund ihrer noch geringen Ressourcen manche Verpflichtungen, wie zum Beispiel das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, einfach nicht einhalten. Das würde einen hohen, kaum handhabbaren, bürokratischen Aufwand für kleine Unternehmen wie etwa Handwerker, Arztpraxen und Apotheken bedeuten. Diese waren bislang regelmäßig nicht verpflichtet ein solches Verzeichnis zu führen. Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung würde sich das ändern, wenn es für sie im Ausnahmefall keine vereinzelten Erleichterungen geben würde. Verarbeitet das Unternehmen jedoch Daten mit Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, insbesondere sensitive Daten oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen, oder erfolgt die Datenverarbeitung stetig und nicht nur gelegentlich, muss auch bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellt werden. Trotz gewisser Erleichterungen in speziellen Situationen, bleibt ein grundsätzlicher Schutz der Daten unserer Bürger somit bestehen.

Gemeinsam mit meinen Kollegen der EVP-Fraktion strebe ich einen soliden Datenschutz für die Unionsbürger sowie Rechtssicherheit und Rechtsvertrauen für Unternehmen an. Da aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU sicherzustellen ist, muss bei diesen zum Teil gegenläufigen Zielen eine gute Balance gefunden werden.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr D., dass ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte.

So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Ihr Andreas Schwab

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