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Andreas Schwab
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Frage von Susanne M. •

Frage an Andreas Schwab von Susanne M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

wie stehen Sie, zu den Handelsabkommen CETA, TTIP und TiSA?

Ich habe den Eindruck, als ob die Entscheidungsfindung dem Glauben: „Die Wirtschaft wird es schon richten“ und deren Interessenvertretern überlassen wird.

Die modernen Freihandelsabkommen nutzen letztendlich nur den Großkonzernen. Sie können das billigste Angebot machen. Daß dabei die Klein- und Mittelstandsbetriebe, die, wie man mittlerweile erkannt hat, das Beste sind, was wir haben, auf der Strecke bleiben, scheint die Politiker nicht zu interessieren. Billigste Angebote fordern ihren Tribut: soziale und gesundheitliche Standards werden sinken und die Welt wird rücksichtslos ausgebeutet.

Wohin soll dies führen? Und wo sind die Vorteile für ALLE Menschen?

Die Werte:Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und soziale Absicherung sind in dieser Abkommenszukunft gefährdet. Und es gibt keinen befristeten Vertrag und keinen realisierbaren Ausstieg! Unsere Gericht und Parlamente werden im Schatten dieser Freihandelsverträge und ihrer Schiedsgerichte stehen!

Die Würde des Menschen ist die Basis unseres Landes und nicht die gigantischen Gewinne Einzelner aus globalen Konzernen.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr Dr. Schwab daß meine Bedenken bei Ihnen Gehör finden und verbleibe auf Antwort wartend mit besten Wünschen.

S. M.

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Antwort von
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Liebe Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Freihandelsabkommen vom 17. November 2016. Gerne möchte ich auf Ihre Sorgen eingehen.

Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA bieten für Europa zahlreiche Vorteile. Nicht nur werden Zölle und Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen beseitigt, sondern auch Investoren verlässliche Bedingungen geboten und die illegale Nachahmung von EU-Innovationen und traditionellen Erzeugnissen wird erschwert. Dadurch wird der Handel zwischen Europa und Kanada ausgebaut, was EU-Unternehmen neue Möglichkeiten bietet und die Beschäftigung in den europäischen Mitgliedstaaten fördert.

Insbesondere profitieren kleine- und mittlere Unternehmen, da ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Produkte auch in Amerika bzw. Kanada anzubieten, ohne hohe Zollabgaben zahlen zu müssen und administrativ aufwendige Hürden auf sich nehmen zu müssen. TTIP und CETA sind insofern erst einmal positiv zu bewerten.

Was TiSA anbetrifft, so handelt es sich um ein Freihandelsabkommen für Dienstleistungen. Diese gewinnen in der Weltwirtschaft immer mehr an Bedeutung und sind ein zentraler Bestandteil der Wirtschaft aller EU-Länder. Die EU ist der weltweit größte Exporteur von Dienstleistungen mit europaweit Millionen von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor. TiSA kann durch die Öffnung von Märkten und die Vereinfachung grenzüberschreitende Arbeitnehmermobilität im Dienstleistungssektor für Europa viele Vorteile bringen, denen wir uns nicht verschließen sollten.

Selbstverständlich muss sichergestellt werden, dass diese wirtschaftlichen Vorteile der Freihandelsabkommen nicht auf Kosten der Demokratie, des Umweltschutzes oder der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gehen. Dies wird durch die erforderliche Zustimmung der verschiedenen europäischen Instanzen, die die Handelsabkommen unter diesen Gesichtspunkten individuell prüfen, gewährleistet. Für mich ist klar: Unsere Gesundheitsstandards und sozialen Standards stehen nicht zur Disposition! Einem Freihandelsabkommen, das diese Standards gefährdet, würde ich im Europäischen Parlament nicht zustimmen.

Zu den Investor-Staat-Schiedsverfahren möchte ich anmerken, dass diese der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten dienen und sicherstellen sollen, dass ausländische Investoren besser vor Diskriminierung und unfairer Behandlung durch staatliche Behörden geschützt werden. Sowohl in den EU-Mitgliedstaaten, wie auch in Kanada / den USA können Unternehmen auf Schwierigkeiten stoßen, die ihre Investitionen gefährden und denen die heimischen Gerichte nicht immer wirksam begegnen können. Schiedsverfahren sind insofern notwendig und in unserem Interesse, da sie auch unseren europäischen Unternehmen einen besseren Schutz bieten. Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass Unternehmen durch die Investor-Staat-Schiedsverfahren aber keineswegs Staaten lediglich deshalb verklagen können, dass ihre Gewinne möglicherweise geschmälert werden. Sie dürfen nur in einer begrenzten Zahl genau definierter Fälle, die einen Verstoß gegen CETA, bzw. TTIP und eine Diskriminierung des Investors aufgrund der Nationalität darstellen, Ansprüche erheben.

Ich hoffe, liebe Frau M., dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und stehe bei Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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