Frage an Andreas Schwab von Gabriel J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schwab,
Mich würde interessieren, ob Sie für oder gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat gestimmt haben.
Falls Sie dafür gestimmt haben, wäre ich Ihnen für eine Begründung dankbar, da es mir an Verständnis hierfür mangeln würde. Immerhin gibt es große Bedenken von Seiten der Wissenschaft und die Mehrheit der Wähler in Deutschland (und anderer EU-Staaten) sprach und spricht sich klar dagegen aus.
Beste Grüße,
G. J.
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Glyphosat und für Ihr Interesse an meiner Position. Gerne möchte ich auf Ihre Anfrage eingehen.
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um die Maximaldauer von 15 Jahren und ohne bedeutende Auflagen haben wir als CDU/CSU strikt abgelehnt. Stattdessen konnten wir unseren Kompromissvorschlag, das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat zeitlich begrenzt und nur unter strengen Auflagen zu verlängern, letzte Woche mit deutlicher Mehrheit im Europäischen Parlament durchsetzen.
Derzeit gibt es noch keine Alternative zu Glyphosat, insofern hätte ein sofortiges Verbot den Einsatz noch schädlicherer Pflanzenschutzmittel gefördert. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen wir vor allem dafür sorgen, dass Glyphosat nur in dem von uns bestimmten strikten rechtlichen Rahmen eingesetzt wird. Das haben wir durch unseren Kompromissvorschlag im Parlament erreicht. Unter anderem beinhaltet unser Kompromissvorschlag, dass die Verwendung von Glyphosat unmittelbar vor der Ernte verboten werden soll. Dies ist eine wichtige Errungenschaft, da Pflanzenschutzmittel, wenn sie kurz vor der Ernte eingesetzt werden, umso mehr Rückstände in Nahrungsmitteln hinterlassen.
Ich kann gut verstehen, dass sich viele Menschen im Zusammenhang mit Glyphosat Sorgen machen und insbesondere deswegen bin ich froh, dass der von der CDU/CSU-Gruppe vorgeschlagene Kompromissvorschlag, der einen verantwortungsvollen Einsatz von Glyphosat unter strengen Auflagen vorsieht, vom Europäischen Parlament angenommen wurde.
Ich hoffe, sehr geehrter Herr J., dass ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab