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Andreas Schwab
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Frage von Lennart K. •

Frage an Andreas Schwab von Lennart K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

der Entwurf zur Waffenrechtsverschärfung in der EU beinhaltet die Kriminalisierung von Waffen die Kriegswaffen ähneln. Solch ein Gesetz hat die Bundesregierung 2004 schon einmal wieder verworfen, weil es keinen Nutzen für die Sicherheit gebracht hat und ist die Formulierung "ähnlich" nicht auch eine sehr ungenaue Definition für einen Juristen? Wie sehen Sie diese Verschärfung unter dem Gesichtspunkt , dass Deutschland schon eines der rigideste Waffenrechte der EU hat und es dadurch noch weiter verschärft werden soll? Wie groß schätzen Sie den Nutzen des Enwurf für die Sicherheit und wie hoch den Schaden für den Wirtschaftstandort Deutschland mit seine ca. 20000 Arbeitern in der betroffenen Branche?

MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der im Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament beraten wird. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Auch wenn die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris steht, hat die Kommission die Revision nach den erschütternden Anschlägen beschleunigt und am 18. November 2015 vorgelegt. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen.

Der Richtlinienvorschlag wurde bereits kurz nach Annahme bei den Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen.
Die Kommission hatte den Vorschlag bei der Sitzung des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorgestellt. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang aber noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

Ich werde im Rahmen der anstehenden Beratungen alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen zu vermeiden. Das Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Ziel ist es, auf Regelungen hinzuwirken, die einen tatsächlichen Sicherheitsmehrwert versprechen. Ich bitte aber um Verständnis, dass es hierfür noch keine abschließende Position gibt, weil die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinie gerade erst vorgestellt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Schwab

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