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Andreas Schwab
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Frage von Sébastien K. •

Frage an Andreas Schwab von Sébastien K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schwab,

Zum Thema der Verschärfung des Waffenrechts in der EU, sind ihre Punkte in der Zwischenzeit bekannt. Sie werden heute (am 07.12.2015) in nur 20 Minuten im EU Ausschuß für Binnenmarkt und Verbraucherschutz diskutiert.
1/ Verbot von halbautomatischen Feuerwaffen der Kat B7,
2/ Besitz soll auch als deaktivierte Dekowaffe verboten werden
3/ Waffenrechtliche Erlaubnisse sollen auf max. 5 Jahre befristet werden.
4/ Bei Erteilung und Erneuerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen soll eine verpflichtende medizinische Untersuchung Pflicht werden.
5/ Verbot des Online-Handel von Feuerwaffen
6/ Online-Handel soll ausschließlich Händlern vorbehalten bleiben
7/ Strengere Auflagen für Waffensammler
8/ Strengere Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen
9/ Dekowaffen sollen registrierpflichtig werden
10/ Schaffung einer EU-weiten Datenbank mit Informationen aller Waffenbesitzer
11/ Harmonisierung der Vorschriften zur sicheren Deaktivierung von Feuerwaffen
12/ Harmonisierung der Vorschriften zur Herstellung von Schreckschuss-, Alarm- und Signalwaffen zur Vermeidung eines Umbau in eine scharfe Schusswaffe
13/ Schreckschuss-, Alarm und Signalwaffen sollen registrier- und erlaubnispflichtig werden

Nahezu kein einziger Punkt würde die innere Sicherheit anheben.
Abgesehen davon, daß das keinesfalls eine solide Basis sein kann, worauf Abgeordnete eine fundierte Meinung bilden können, möchte ich Sie zu den jeweiligen Punkten um Ihre Position bitten. (Alternativ: welche Punkte würden Sie persönlich nicht zustimmen). Im Voraus bedanke ich mich herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen!

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommen wird. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris. Richtig ist jedoch auch, dass die Kommission die Überarbeitung nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris beschleunigt und nun am 18. November 2015 vorgelegt hat. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen.

Der Richtlinienvorschlag wurde bereits kurz nach Annahme bei den Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen.
Wie Sie richtigerweise anmerken, hat die Kommission den Vorschlag bei der Sitzung des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorgestellt. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang aber noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

Ich werde im Rahmen der anstehenden Beratungen alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen insbesondere auch für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Das Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Ich bitte aber um Verständnis, dass es hierfür noch keine abschließende Position gibt, weil die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinie gerade erst vorgestellt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Schwab

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