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Andreas Schwab
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Frage von Sandra H. •

Frage an Andreas Schwab von Sandra H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

ich beziehe mich auf den Vorschlag, den die EU-Kommission am 08.01. dieses Jahres zur Gewährung eines weiteren Milliarden-Darlehens an die Ukraine an das EU-Parlament richtete. Leider konnte ich online nicht herausfinden, ob dazu bereits eine Abstimmung im Parlament stattfand. Können Sie mir daher bitte mitteilen, ob dazu bereits eine Abstimmung stattfand?
Im Bezug auf ihr - vergangenes oder zukünftiges- Abstimmungsverhalten interessieren mich besonders folgende Fragen:
- Wie stellen sich die Bedingungen für das Darlehen im Vergleich zu Bedingungen für Finanzhilfen für Griechenland dar?
- Ist es richtig, dass im Bezug auf die Ukraine im Gegensatz zu Griechenland auch ein Schuldenschnitt in Erwägung gezogen wird?
- Inwiefern unterscheidet sich die EU-Finanzhilfe an Kiew von der finanziellen Unterstützung der Separatisten durch Putin?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. März 2015, in dem Sie sich auf die Makrofinanzhilfe in Form eines mittelfristigen Darlehens durch die EU für die Ukraine beziehen. Sehr gerne antworte ich Ihnen im Folgenden auf Ihre Fragen.

Die ukrainische Wirtschaft wurde durch den Ausbruch des bewaffneten Konflikts im Osten des Landes erheblich geschwächt und befindet sich derzeit in einer tiefen Rezession. Angesichts dieser Lage baten die ukrainischen Behörden Ende des letzten Jahres die EU um Makrofinanzhilfen in Höhe von 2 Mrd. Euro. Wie von Ihnen bereits erwähnt, unterbreitete die Europäische Kommission am 8. Januar 2015 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag, der Ukraine eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,8 Mrd. Euro in Form eines mittelfristigen Darlehens zu gewähren. Dieses Darlehen soll der wirtschaftlichen Stabilisierung des Landes und damit der Durchführung umfassender Reformen dienen. Der Ausschuss des Europäischen Parlaments "Internationaler Handel" (INTA) hat am 25. Februar 2015 über den Vorschlag der Europäischen Kommission abgestimmt und sich für eine Makrofinanzhilfe von 1,8 Mrd. Euro ausgesprochen.

Die Bedingungen für die Makrofinanzhilfe der EU beruhen auf den Vereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Ukraine, sowie den wichtigsten Grundsätzen und Zielen der Wirtschaftsreformen, die im Assoziierungsabkommen und in der im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik vereinbarten Assoziierungsagenda EU-Ukraine festgelegt sind. Darüber hinaus werden die finanziellen Bedingungen der Makrofinanzhilfe in einer zwischen der Europäischen Kommission und den ukrainischen Behörden zu schließenden Darlehensvereinbarung konkretisiert. Im Mittelpunkt stehen dabei - ähnlich wie in den Vereinbarungen mit Griechenland - Strukturreformen und solide öffentliche Finanzen.

Angesichts der hohen Schuldenlast für die Ukraine und ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage fanden am Freitag, 13. März 2015, zudem Gespräche zwischen der ukrainischen Regierung und ihren Gläubigern zur Neustrukturierung der Staatsschulden statt. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten, unter anderem auch ein Teilerlass der Staatsschulden diskutiert. Zu den großen Gläubigern der Ukraine gehört insbesondere Russland. Die ukrainische Wirtschaftskrise erfordert eine schnellstmögliche Einigung zwischen der ukrainischen Regierung und ihren Gläubigern. Bisher liegen hierzu jedoch noch keine Vereinbarungen vor.

Der deutliche Unterschied zwischen der europäischen Unterstützung der Ukraine in Form eines mittelfristigen Darlehens und der russischen Unterstützung prorussischer Separatisten lässt sich an folgenden Punkten konkret festmachen:
Russland finanziert einen erheblichen Anteil der Kosten städtischer Dienste, unter anderem die Kosten des Nahverkehrs und der Schulen, sowie Renten- und Sozialleistungen in den von prorussischen Separatisten besetzten Gebieten im Osten der Ukraine. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die nicht mit der Regierung in Kiew vereinbart wurde. Im Fall der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union wurde die Maßnahme gemeinsam mit den ukrainischen Behörden vereinbart und soll auch gemeinsam umgesetzt werden.
Ferner beabsichtigen die europäischen Finanzhilfen eine Stabilisierung der ukrainischen Wirtschaft, während Russland mit seiner Unterstützung nicht nur wirtschaftliche, sondern auch militärische Ziele verfolgt.

Ich hoffe, sehr geehrte Frau H., Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und stehe für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Andreas Schwab

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