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Andreas Schwab
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Frage von Sascha B. •

Frage an Andreas Schwab von Sascha B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte(r) Abgeordnete(r)

Als Mitglied des Ausschusses für Verbraucherschutz der EU können Sie mir hoffentlich weiterhelfen.

Von der EU Kommission wurde ein Verbot von offenem Olivenöl in Restaurants ab 2014 beschlossen. Nicht etwa von Salz, Pfeffer bzw. Balsamico oder Essig, nein, ausschließlich Olivenöl. Das ganze wurde als Verbraucherschutzmaßnahme begründet.
Geklagt hatten laut Presseberichten 4 große Olivenöl Hersteller, der Restaurantgast müsse schließlich wissen wessen Öl er konsumiere. Daraufhin hat eine Expertenkommission der EU-Kommission vorgeschlagen dieses Verbot zu erlassen was daraufhin nun auch geschehen ist. Für mich sieht das überhaupt nicht nach Verbraucherschutz aus, es riecht gewaltig nach Korruption.
Mich würde nun interessieren, wer genau hat geklagt (Olivenöl Hersteller), wer ist bzw. war die sogenannte Expertenkommission (Namen) und wer hat in der EU-Kommission für dieses Verbot gestimmt (Namen)?
Können Sie mir weiterhelfen bzw. woher kann ich diese Informationen bekommen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Sascha Brinkmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brinkmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und das Interesse an meiner Arbeit.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, ab dem 1. Januar 2014 offene Olivenöl-Kännchen in Restaurants zu verbieten, ist nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch bei den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes auf Unverständnis gestoßen.

Auf den Verhandlungstisch gekommen ist diese Angelegenheit in einem sogenannten Verwaltungsausschuss der Europäischen Kommission, der sich mit Fragen zur Gemeinsamen Marktorganisation für Agrarerzeugnisse auseinandersetzt. Durch die Zusammensetzung dieses Ausschusses aus Regierungsvertretern der EU-Mitgliedsländer und der Europäischen Kommission soll gewährleistet werden, dass Gesetzesentwürfe auf europäischer Ebene in Absprache mit der nationalen Ebene erfolgen. Da es sich hierbei um eine sogenannte Durchführungsverordnung handelt, die eine bereits bestehende EU-Verordnung bezüglich der Vermarktungsvorschriften von Olivenöl in technischen Aspekten verändert, war das Europäische Parlament an diesem Punkt als Gesetzgeber selbst nicht beteiligt.

Letztendlich haben sich aber die kritischen Stimmen am Ende durchgesetzt. Wie am 23. Mai 2013 bekannt wurde, wird der zuständige EU-Kommissar Ciolos den Vorschlag, offene Olivenöl-Kännchen in Restaurants zu verbieten, nun zurückziehen. Die EVP-Fraktion, der ich auch angehöre, hatte sich zuvor ebenfalls entschieden gegen eine solche Regelung eingesetzt. Für weitere Informationen möchte sie auf die Webseite der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland ( http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11401_de.htm ) verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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