Frage an Andreas Schwab von Andreas M. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Dr. Schwab!
Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor, die E-Zigarette, als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln.
Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben.
Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten dann als Arzneimittel zugelassen werden.
Es ist für mich nicht erkennbar, mit was sich die Begrenzung des Nikotingehaltes begründet.
Auch kann ich nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll.
Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss.
So wie Tabak ein Genussmittel darstellt, sind auch die elektronische Zigarette bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen.
Der Sinn der elektronischen Verdampfer (e-zigarette genannt) liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten.
Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen!
Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe. Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht. Dies würde implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird.
Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zu lassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren!
Werden Sie sich dafür einsetzen?
Sehr geehrter Herr Mai,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.01.2013. Sehr gerne werde ich Ihre Argumente im Zuge der kommenden Beratungen im Europäischen Parlament intensiv prüfen und in meine Erwägungen miteinbeziehen.
Ganz allgemein ist zum Thema festzuhalten, dass sich die EVP-Fraktion, und auch ich persönlich, zu der im Dezember von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie noch keine abschließende Meinung gebildet habe. In Kürze wird der federführende Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments eine große öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.
Den grundsätzlichen Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich zunächst nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie aus dem Jahre 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.
Die überarbeitete Richtlinie soll einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt (etwa durch einheitliche Kennzeichnungspflichten) in Kombination mit einem hohen Niveau an Gesundheitsschutz garantieren. Dabei soll es vor allem um den Schutz junger Menschen gehen, was ich unterstütze, da 70 Prozent der Raucher mit weniger als 18 Jahren anfangen. Allerdings ist auch zu beobachten, dass in Deutschland der Anteil von Rauchern unter 18 Jahren europaweit vergleichsweise besonders niedrig ist und beständig zurückgeht, obwohl es bei uns keine schockierenden Fotos auf der Packung gibt.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwab