Frage an Andreas Schwab von Heinz H. bezüglich Soziale Sicherung
Ist es mit mit dem Sozialgeheimnis § 35 SGB I analog § 67 SGB X und er EU- DatenschutzRL 95/46 vereinbar, dass der Medizinische Dienst Ba- Wü von der Allgemeinen Ortskrankenkasse medizinische Befunde von dieser erhält und hinter dem Rücken des Versicherten /Unterzeichners ein Sozialmedizinisches Gutachten für die AOK erstellt?
Ist das Niveau des Sozialgeheimnisses und des Persönlichkeitsrechtes gem. Art. 2 GG in der BRD so weit gefallen, dass hier eine Krankenkasseunzulässige und rechtswidrige Handlungen ausführen darf??
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Huber
Sehr geehrter Herr Huber,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen vom 24.08., 25.09. und 12.10.2012.
Nach unserem letzten Kenntnisstand wenden Sie sich im Zuge Ihres laufenden Berufungsverfahrens beim Landessozialgericht Stuttgart mit einer Bitte um eine rechtliche Stellungnahme an mich.
Wir haben Ihnen zuletzt per Mail vom 16.10.2012 angeboten, in dieser Angelegenheit gerne direkt Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt näher zu prüfen. Hierfür stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung. Eine solche öffentliche Plattform erscheint mir dagegen, gerade auch im Interesse des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten wenig geeignet, eine Stellungnahme zu einem laufenden sozialgerichtlichen Verfahren abzugeben.
Sie erhalten heute zudem eine Email, in der ich zu den von Ihnen aufgeworfenen rechtlichen Fragen Stellung beziehe, soweit mir der Sachverhalt vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab MdEP