Frage an Andreas Schwab von Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,
gerade las ich folgenden Artikel:
http://futurezone.at/netzpolitik/5882-wirbel-um-fluggastdaten-abkommen-mit-den-usa.php
Ich habe dazu folgende Fagen an Sie:
1. Ist es korrekt, dass der Text des vogeschlagenen Abkommens tatsächlich nur auf die beschriebene, nichtöffentliche Weise eingesehen werden kann?
2. Sehen Sie hierin eine Einschränkung der Demokratie?
3. Werden Sie diesem Abkommen zustimmen?
4. Ist es korrekt, dass ein reines Abkommen, wie im letzten Absatz beschrieben, vor US-Gerichten keine Rechte für EU-Bürger begründet?
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Bernd
Sehr geehrter Herr Bernd,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27. November 2011 zum Fluggastdatenabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten von Amerika haben in den vergangenen Monaten ein Abkommen über die Weitergabe sogenannter PNR-Daten verhandelt.
PNR (Passenger Name Records) sind Fluggastdatensätze, die für jeden Flug angelegt werden, der von einem Fluggast gebucht wird, und in den computergesteuerten Buchungs- und Abfertigungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert werden.
Am 17. November wurde das Abkommen vom Rat paraphiert und wurde bislang noch nicht offiziell dem Europäischen Parlament zur Entscheidung vorgelegt.
Es ist schon heute der Fall, dass im Bereich des Anwendungsbereichs und der Speicherzeit gegenüber dem Abkommen von 2007 für die Bürgerinnen und Bürger wesentliche Verbesserungen erzielt werden konnten.
Ich denke es ist selbstverständlich, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Europäische Kommission die (Grund-)Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere das Recht auf Schutz persönlicher Daten berücksichtigen. Allerdings muss an dieser Stelle eines auch verdeutlicht werden: dass Interimsabkommen aus dem Jahre 2007 würde bis 2014 weiter gelten, wenn das Europäische Parlament und die Europäische Kommission ihre Zustimmung zu dem Abkommen verweigern würden. Der Status Quo würde also beibehalten werden und es würde nicht bedeuten, dass keine Daten mehr übertragen werden.
Einziges Mittel, eine Datenübermittlung Ihrerseits zu verhindern, wäre, nicht mehr in die USA einzureisen - das unterliegt aber ganz allein Ihrer Entscheidung. Die USA könnte die infrage stehenden PNR-Daten auch selbständig vor der Einreise abfragen und diese Daten dem eigenen Recht unterwerfen - ohne die vereinbarten Standards, bei denen wir unsere Werte und Grundüberzeugungen zumindest teilweise einbringen konnten. Daher kann das Europäische Parlament leider nicht in erster Linie darüber entscheiden, ob Daten übertragen werden, bzw. ob die Daten von den USA gespeichert werden. Das Parlament kann nur darüber entscheiden, welche Standards und Rechte bei der Übertragung gelten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Sichtweise verständlich näherbringen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Andreas Schwab