Frage an Andreas Schwab von Jochen H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geeherter Herr Dr. Schwab,
aktuell wird bei der EU wieder einmal über die Roaming-Gebühren der Mobilfunkanbieter diskutiert. Nun ist der Trend, der in den letzten Jahren zu beobachten ist ja durchaus zu begrüßen. Dennoch frage ich mich ständig, weshalb die sog. "Netlocks" (der Mobilfunkanbieter sperrt die Benutzung von z.B. ausländischen SIM-Karten während der Vertragslaufzeit) von der EU gebilligt werden. In einigen EU-Ländern (GB, Fra etc.) sind diese Netlocks per Gesetz unterbunden. Roaming-Gebühren würden vielfach obsolet werden, könnte man z.B. im Ausland einfach eine Prepaid-SIM eines dort ansässigen Providers in sein Handy legen.
Ich sehe absolut keinen plausiblen Grund dafür, dass ein Mobilfunkanbieter vorschreibt darf, welche SIM-Karte in das Handy gelegt werden muss. Immerhin bezahlt man ihm 24 Monate lang Gebühren für einen Vertrag. Offensichtlich muss das Roaming-Geschäft so attraktiv für die Provider sein, dass hier nur der Gesetzgeber weiterhelfen kann. Ich fühle mich jedenfalls betrogen wenn ich feststellen muss, dass ich mir bei einem 2-monatigen Aufenthalt in London ein neues Handy kaufen muss, weil mein Provider so borniert ist.
Steht ein solchen Thema auf der Agenda? Könnte man es auf die Agenda bringen? Was müsste man dafür tun?
Ich bedanke mich schon im Vorfeld,
Jochen Hornung
Sehr geehrter Herr Hornung,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wie Sie richtig festgestellt haben, sind die Europäische Kommission und insbesondere auch das Europäische Parlament sehr engagiert, die Verbraucherrechte im Bereich des Roamings zu stärken.
Deshalb sind neben den ersten Preissenkungen im vergangenen Jahr weitere Preisanpassungen für den Sommer 2011 festgelegt. Im Rahmen der Digitalen Agenda will die Europäische Kommission bis spätestens 2015 alle europaweiten Roaminggebühren komplett abgeschafft haben. Am 20.1.2011 hat das Europäische Parlament eine Aufforderung an die Kommission beschlossen, dieses Ziel bereits deutlich früher anzustreben.
Auch auf die Frage der Netlocks hat die zuständige Kommissarin Kroes auf Anfrage des Parlaments hin Stellung genommen. Danach sind Bindungen an einen bestimmten Vertrag grundsätzlich nach EU-Verbraucherschutzrecht zulässig, wenn es sich um durch den Mobilfunkanbieter subventionierte Mobiltelefone handelt. Wettbewerbswidrig sind diese jedoch, wenn der Anbieter sie nicht in klar und leicht verständlicher Form angibt oder sonstige irreführende Angaben macht.
Da eine solche Kundenbindung in Form des Handy-Brandings von der Kommission als adäquater Ausgleich für das Anbieten verbilligter Geräte angesehen wird, sieht diese vorerst keinen weiteren Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab