Frage an Andreas Schwab von Jochen R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,
letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zum Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz entschieden, dass das Überflugverbot über deutsches Gebiet rechtens ist.
Mich würde ihre Meinung dazu interessieren und vor allem die Frage, ob damit dieser Streit endgültig entschieden ist?
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr Reinschmidt,
mit dem Urteil des Europäischen Gerichts vom 9. September bin ich sehr zufrieden. Dies ist eine positive Nachricht für die Bürger in meinem Wahlkreis Südbaden. Gleichzeitig bin ich wenig überrascht, denn damit wurde unsere europarechtliche Prüfung im Vorfeld bestätigt.
Da die Klage vom Europäischen Gericht (EuG), dem Gericht erster Instanz, verhandelt wurde, besteht die Möglichkeit, dass die Schweiz Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der letzten Instanz auf europäischer Ebene, einlegt. Allerdings glaube ich nicht, dass der EuGH anders entscheiden wird als der EuG.
Beste Grüße
Ihr
Andreas Schwab