Frage an Andreas Schwab von Maurer J. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,
was halten Sie vom Länderfinanzausgleich und der Tatsache, dass der Baden-Würrtembergische Ministerpräsident Stefan Mappus, zusammen mit Bayern und Hessen, beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen möchte?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Jasmin Maurer
Sehr geehrte Frau Maurer,
der Länderfinanzausgleich regelt den Transfer von Steuereinkünften zwischen den Ländern und soll unterschiedliche Einnahmesituationen ausgleichen. Er ist im Grundgesetz geregelt, das die "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" vorsieht.
Dass bereits seit Jahren wenige Geberländer deutlich mehr Nehmerländern gegenüberstehen, wird immer wieder als "ungerecht" bezeichnet. Dabei wird oft angeführt, dass die Nehmerländer nicht ernsthaft sparen würden, da sie keinen Anreiz dazu hätten. Andererseits gibt es Argumente "ärmerer" Regionen, die strukturell oder wirtschaftlich so schwach sind, dass ohne Hilfe keinerlei politischer Gestaltungsspielraum bestünde.
Sicher muss der deutsche Föderalismus modernisiert werden. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegen aber leider genau diese Modernisierungsbemühungen wieder auf Eis.
Kernfrage jeder Diskussion um die Zukunft des Länderfinanzausgleichs wird sein, inwieweit die wirtschaftlich stärkeren Bundesländer für die Unterstützung schwächerer Bundesländer in die finanzielle Pflicht genommen werden sollen. Dieselbe Frage stellt sich übrigens auch in Europa. Für die EU wie für Deutschland gilt, dass in Zukunft mehr Anreize für eigenverantwortliches Handeln geschaffen werden und Förderungen gezielter eingesetzt werden müssen. Dennoch müssen Solidarität und Eigenverantwortung Hand in Hand einhergehen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Andreas Schwab