Frage an Andreas Schwab von Hubertus S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Doktor Schwaab,
Seit dem 01. 01. 2008 ist in Deutschland das Glücksspielgesetz in Kraft.
Die Behörden bleiben untätig und verfolgen die Gesetzesbrecher nicht. Illegale Sportwettanbieter breiten sich mehr und mehr in den Städten aus.
Auch die Wettangebote dieser Anbieter haben sich ausgeweitet. Livewetten, Halbzeitwetten, Torschützen, Ecken, Strafstöße u.s.w. werden angeboten.
Ein Milliardenmarkt !!!
Warum werden diese Gesetzesbrecher strafrechtlich nicht verfolgt, ihre Geschäfte nicht geschlossen?
Es ist doch für den normalen Bürger nicht verständlich warum immer nur die kleinen Fische verfolgt werden und die " Fischer" straffrei ausgehen.
Hubertus Scholz
Sehr geehrter Herr Scholz,
Die Einhaltung des Toto-Lotto Staatsvertrages sicherzustellen, obliegt den einzelnen Bundesländern. Deswegen müssten Sie sich mit Ihrer "Beschwerde" besser an Ihren zuständigen Landtagsabgeordneten werden.
Lassen Sie mich aus EU-Perspektive folgendes anmerken. Der seit dem 1.1.2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag hat quasi ein Sportwettenmonopol geschaffen. Nach Angaben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen haben die Einschränkung der Werbung, das Verbot von Online-Angeboten sowie die Einführung einer Ausweispflicht und Kundenkarten zu großen Umsatzverlusten bei den staatlichen Lotteriegesellschaften geführt (rund eine Milliarde Euro bei Lotterien und Sportwetten in 2008 im Vergleich zu 2007). Insbesondere die staatlichen Sportwetten verzeichnen sinkende Gewinne. Gerade deshalb weichen viele Leute ins Internet aus. Der Großteil der Deutschen spielt mittlerweile hier und nutzt Angebote privater Anbieter, sowohl in Wettbüros als auch bei Online-Dienstleistern. Der Bereich der Online-Wetten lässt sich nur schwierig regulieren. Der Online-Markt aber ist per se ein europäischer Markt, weil mit Surfen im Internet und Ändern von .de zu .com schon ganz andere rechtliche Bedingungen und Steuern gelten können. Gerade der Online Markt bedarf daher einer binnenmarktpolitischen und damit einer europäischen Regelung. Er ist europäisch, ob die Mitgliedsstaaten es wollen oder nicht. Das Europäische Parlament hat im März dieses Jahres einen Bericht und eine Resolution zum Online-Glücksspiel angenommen. Die Resolution stellt fest, dass gerade die Kontrolle von Online Aktivitäten durch die technischen Möglichkeiten, wie Identifikation über Kreditkarten, gut möglich sei. Beide Texte fordern einen Verhaltenskodex zur Regelung des Online-Bereichs. Auch wird die Kommission dazu aufgefordert, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Integrität des Sektors sicherzustellen. Gerade im Online-Glücksspielsektor stehen wir also vor der Aufgabe, Binnenmarkt und Subsidiarität in Einklang zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwab