Frage an Andreas Schramm von Holger S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schramm,
das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz.
Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Fahrgäste ausgetragen werden.
Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2917 mit, wie Sie dazu stehen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
Hintergrund der Regelung im Personenbeförderungsgesetz ist die EG-Verordnung Nr. 1370/2007. Bei Vergaben von Verkehrsverträgen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in den Kommunen gilt danach Europäisches Recht. Zur Vermeidung von Sozialdumping besteht hierbei die Möglichkeit die Anwendung von Tarifverträgen zu verlangen. Für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen ist eine Direktvergabe oder eine Vergabe im Wettbewerb vorgesehen. Direktvergaben erfolgen regelmäßig an interne Betreiber (Verkehrsunternehmen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind).
Bei eigenwirtschaftlichen Anträgen laufen nun allerdings die Schutzrechte der Beschäftigten seit 2013 (Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes) ins Leere. Insbesondere müssen Vorgaben zu sozialen Standards und Tarifverträgen nicht eingehalten werden. Der Wettbewerb wird hierdurch verzerrt, Unternehmen ohne Tarifbindung oder mit niedrigem Tarifniveau sind auf Kosten der Beschäftigten im Vorteil. Auch für die Kommunen ist dies letztlich ungünstig. Ihr Einfluss auf eigenwirtschaftliche arbeitende Betriebe ist begrenzt. Fahrgäste müssen sich bei unzureichender Qualität der Leistung des Anbieters -etwa durch Nichterfüllung zugesagter Verkehrsleistung bzw. mangelnde Sicherheit der Verkehrsbedienung- damit abfinden.
Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass der im Personenbeförderungsgesetz festgelegte Vorrang eigenwirtschaftlicher Anträge beendet wird. Eigenwirtschaftliche Verkehre müssen zur Sicherung sozialer Standards nachrangig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schramm, Direktkandidat der Piraten im Wahlkreis 61