Frage an Andreas Schönberger von Tobias M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schönberger,
sie schreiben am 24.5.:
"Die Väter des Grundgesetzes hätten sicher nicht im Traum daran gedacht, dass einmal sogenannte eheähnliche Verbindungen oder Verbindungen zwischen Gleichgeschlechtlichen der Ehe gleichgestellt werden sollen, wie wir es heute erleben bis hin zu dem aktuellen Vorstoß der Bundesjustizministerin Zypries, homosexuellen Paaren das Adoptionsrecht zuzuerkennen."
Richtig. Aber ob die Väter des Grundgesetzes im Traum an Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz gedacht hätten? Ich bezweifle es. Das Grundgesetz und seine Auslegung muss sich eben mit der Gesellschaft weiterentwickeln. Stichwort Gleichstellung.
Das führt mich zu meiner eigentlichen Frage: Wie vereinbart sich ihr Versprechen von gleichberechtigten Menschen ("Gleichberechtigung - JA! ") mit Ihren Statements zu den Rechten homosexueller Mitbürger? Sie begründen Ihre Ablehnung unter anderem mit dem Kindeswohl. Überspitzt ausgedrückt, müsste dann auch Armen und Migranten das Recht, Kinder großzuziehen, absprechen - schließlich ist der Anteil an perspektivlosen Jugendlichen ohne Schulabschluss bei diesen gesellschaftlichen Gruppen besonders groß.
Es geht mir ausdrücklich nicht um die Gender-Theorie und -politik als solche, dazu haben Sie ja bereits eingehend Stellung genommen.
Sehr geehrter Herr Müller,
herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Politik und für Ihre Frage, auf die ich gerne eingehen werde.
Wie Sie es ja bereits selbst angesprochen haben, sehen wir eine besondere Verantwortung für uns als Christen darin, eine gedeihliche und ungefährdete Entwicklung der Kinder zu gewährleisten. Natürlich gibt es immer Gefährdungen, das versteht sich von selbst. Aber wir dürfen die Gefährdungen nicht gesetzlich legitimieren!
Auch ist Ihre Argumentation nicht schlüssig: Die Tatsache, dass es Kinder gibt, die in ungeordneten und sozial bedenklichen Verhältnissen aufwachsen müssen, rechtfertigt natürlich nicht, dass man durch zweifelhafte gesetzliche Regelungen die Zahl solcher Kinder weiter erhöht. Auch Ihr Vergleich mit Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz trifft die Sache in meinen Augen nicht richtig. Es ging mir darum, dass es eine Werteverschiebung gegeben hat, die sich die Väter des Grundgesetzes nicht im Traume hätten vorstellen können. Diese Werteverschiebung, weg von den Werten Ehe und Familie, die ja im Grundgesetz noch geschützt wurden, ist nach unserer Überzeugung und unserem Bibelverständnis ungut und wir wollen den Menschen, die das genauso sehen, eine Stimme geben.
Nun wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und Gottes reichen Segen,
mit freundlichen Grüssen nach Köln,
Ihr Andreas Schönberger.