Frage von Marianne F. • 23.02.2007
Antwort von Andreas Scheuer CSU • 08.06.2007
(...) Die Feststellung, daß es sich bei der Pflege um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, schließt jedoch die Eigenverantwortung des Einzelnen und der Familien nicht aus. Es ist entspricht den rechtlichen Regelungen und ist Ausdruck des Generationenvertrages, daß Kinder über den Elternunterhalt zur Beteiligung an den Kosten für die Pflege der Eltern herangezogen werden können. (...)