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Andreas Scheuer
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Frage von Michael S. •

Frage an Andreas Scheuer von Michael S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Scheuer,

auf Ihrer Homepage weisen Sie ein Engagement bei den Schützen aus, deshalb richtet sich an Sie auch meine Frage (die übrigens nicht taktischer Natur ist). Im Grunde sind es drei Fragen, die alle den selben Themenkreis betreffen:

Welche sachlichen Gründe sprechen aus Ihrer Sicht dagegen, dass künftig Besitzer von Waffenscheinen nur noch Waffe oder Munition zu Hause aufbewahren dürfen und nicht mehr beides? Was spricht dagegen, dass die Munition beim Schützenverein gelagert und dort für Wettkämpfe und Trainings in abgezählter Stückzahl ausgegeben wird?

Zum Zweiten: Wie schätzen Sie - vielleicht auch aus eigener Anschauung - die Möglichkeiten von Jugendlichen ein, Zugang zu den Waffen ihrer Eltern zu bekommen (ich bin Lehrer, meine Schüler/innen sagen ganz offen, dass Sie selbstverständlich wissen, wie sie an die Waffen ihrer im Schützenverein organisierten Eltern kommen)?

Zum Dritten: Wie stehen Sie zur Forderung der Frau Bundeskanzlerin, künftig unangekündigte Kontrollen durchzuführen, ob die Waffen auch ordnungsgemäß gelagert werden?

Wenn ich noch eine Anmerkung hinzufügen darf: Die Äußerungen des Herrn Bundesinnenministers zur Verschärfung des Waffenrechts nach dem Amoklauf in Erfurt und zum Vergleich der Regelungen mit denen unserer europäischen Nachbarn sind mir bereits hinreichend geläufig.

Ich freue mich aufrichtig auf eine Antwort,

mit freundlichen Grüßen,

Michael Steck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Steck,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach den Ereignissen von Winnenden steht die Republik unter Schock. Die Hinterbliebenen der Opfer und die Bevölkerung von Winnenden haben meine Anteilnahme und mein Mitgefühl.

Mit dem erneuten Amoklauf haben sich die Ereignisse von Erfurt in unserem Land wiederholt. Wieder war es ein Schüler. Wieder waren Schüler und Lehrer die Opfer. Erneut stehen wir ohnmächtig da und fragen nach dem warum.

Ein Amoklauf ist die Tat eines Einzeltäters, der zu allem bereit ist. Hiervor gibt es keinen absoluten Schutz.

Ein Generalverdacht gegen die Schützenverbände, Jäger und Sportschützen trägt deshalb nicht zur Lösung des Problems bei und diskriminiert in einer unzulässigen Weise. Gerade hier wird oft besonders auf eine sichere Verwahrung und einen verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen und Munition geachtet. Jäger, Schützen und Sportschützen sind sich der Gefahr und ihrer Verantwortung für den Schutz unserer Gesellschaft bewusst. Sie beachten die strengen Zuverlässigkeitskriterien, die unser Waffenrecht vorsieht.
In den vergangenen Jahren wurde unser Waffenrecht wiederholt verschärft. Heute gehört es zu den schärfsten in Europa. Der Vorgang von Winnenden zeigt jedoch, dass eine Verschärfung derartige Vorgänge nicht auszuschließen vermag.

§ 36 Absatz 1 Waffengesetz bestimmt bereits jetzt, dass erforderliche Maßnahmen durch den Besitzer von Waffen und Munition getroffen werden müssen, um sie gegen ein Abhandenkommen oder vor einem unbefugten Gebrauch durch Dritte zu schützen. Waffen dürfen danach grundsätzlich nur getrennt von der Munition aufbewahrt werden. Gerade die in der Presse dargestellten Mengen an Munition und Waffen, die im Elternhaus des Täters verfügbar waren, lassen einen Verstoß gegen diese Pflicht vermuten und begründete Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Vaters aufkommen. Es stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit die Eltern hier ihren Aufsichtspflichten in einem ausreichenden Umfang nachgekommen sind. Die Bewertung obliegt den zuständigen Behörden und wird die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Bundeskanzlerin hat statt einer weiteren Verschärfung eine stärker Kontrolle und damit eine Durchsetzung des geltenden Rechts gefordert. Dieser Auffassung kann ich folgen. Weitere Verschärfungen bergen immer auch die Gefahr einer steigenden Dunkelziffer an Waffen in sich. Ein kontrollierter Besitz von Waffen, der von Behörden, Berufsständen und Verbänden begleitet wird, ist eine höhere Gewähr für eine zweckgemäße Verwendung als ein unkontrollierbares privates Waffenarsenal. Die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Kontrollen im Privatbereich muss durch die zuständigen Fachgremien erörtert werden.

Sehr geehrter Herr Steck, auch absolute Verbote werden einen umfassenden Schutz vor Amokläufen wie in Erfurt und Winnenden nicht gewährleisten können. Ich stimme Ihnen zu, dass alle Maßnahmen zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger geprüft und ggf. auch ergriffen werden müssen. Ich warne aber grundsätzlich davor, einzelne Gruppen unter einen Generalverdacht zu stellen. Wir alle sind gefordert in unserem alltäglichen Leben die Augen offen zu halten. Gewalt findet überall und in allen Teilen unserer Gesellschaft statt. Hierfür bedarf es häufig keiner Waffe. Gefordert sind unsere Aufmerksamkeit für das Gegenüber und die Zivilcourage jedes einzelnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer, MdB