Frage an Andreas Scheuer von Thorsten H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Scheuer,
ich habe gelesen, daß es im Zuge der Abwrackprämie mehr Rechtssicherheit für Fahrzeugkäufer geben soll. Dies soll geschehen, indem der Fahrzeugbrief für den Altwagen , sowie der Kaufvertrag für den Neuwagen bei der BAFA eingereicht werden sollen. Als eine Art Anwartschaft.
Jetzt benötige ich doch den Fahrzeugbrief, wenn ich den Altwagen verschrotten lassen werde, bzw. bei der Zulassungsstelle zur Abmeldung. Ich kann mein Fahrzeug auch nicht verschrotten lassen, bevor ich das neue besitze. Wie soll diese Art der Vorreservierung denn genau ablaufen?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Höhler
Sehr geehrter Herr Höhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Umweltprämie. Das große Interesse und die bisherigen Antragsbewilligungen zeigen, dass das Instrument der Umweltprämie greift und von den Bürgerinnen und Bürger auch im Gros angenommen wird. Die letzten Wochen zeigen aber auch, dass angesichts der vielfach langen Lieferzeiten viele Bürgerinnen und Bürger Sorge haben, die Umweltprämien nicht mehr zu erhalten.
Ich freue deshalb mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass auf mein Bestreben und den unermüdlichen Einsatz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am vergangenen Mittwoch ein Durchbruch bei der Umweltprämie erreicht werden konnte. Ab 30. März 2009 soll ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt werden. Danach soll der Kaufvertrag künftig ausreichen, um eine Anwartschaft auf die Prämie zu erhalten. Die Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugbriefs des Altwagens soll dann ausreichen, um sich die Prämie zu sichern. Die Umweltprämie wird ausgezahlt, wenn die Verschrottung des Altwagens und die Zulassung des Neuwagens nachgewiesen sind. Nach Angaben des Bundeswirtschaftministeriums soll die Regelung auch für Bürgerinnen und Bürger gelten, die sich bereits ein Auto mit langer Lieferfrist gekauft haben oder im März noch kaufen wollen. Die Neuregelung soll zum 30. März 2009 in Kraft treten. Die erforderliche Änderung der Richtlinie wird derzeit noch im Bundeswirtschaftsministerium abgestimmt.
Über den genauen Stand der bisher vergebenen Bewilligungen können Sie sich mit Hilfe folgender Linkadresse immer auf dem Laufenden halten:
http://bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/foerdermittel/index.html
Dies ist ein großer Erfolg für die Kauf- und Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger, Händler und Hersteller. Hier ist Politik lösungsorientiert, ganz nach dem Motto und der Leitidee "Näher am Menschen".
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Scheuer, MdB