Frage an Andreas Scheuer von Hans H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Scheurer,
wie Sie sicher wissen ist der NaWaRo-Bonus für den Einsatz von Palm- und Sojaöl als Brennstoff für BHKWs ab dem 01.01.2009 gemäß dem neuen EEG gestrichen. Es besteht eine erhebliche Regelungslücke hinsichtlich des Nachweises der Zertifizierbarkeit dieser Pflanzenöltreibstoffe, die im Moment dazu führt dass ein Nachhaltigkeitsnachweis nicht erbracht werden kann. Wer ohne einen adäquaten Nachweis Palmöl im neuen Jahr einsetzt, verliert den NaWaRo-Bonus dauerhaft und ggf. sogar rückwirkend. Ich als Investor konnte vor drei Jahren nicht ahnen, mit welchen gesetzlichen Stückwerk zu rechnen ist.
Kennen Sie die aktuelle Situation im oben genantem Kontext und was wird zum 01.01.2009 Seitens der CSU unternommen?
Übrigens bin ich nicht der einzige Betroffene in Ihrem Wahlkreis.
Vielen Dank.
Gruß
Hans Höfler
Sehr geehrter Herr Höfler,
vielen Dank für Ihren Hinweis und die Bitte um Unterstützung. Die von Ihnen vorgenommenen Investitionen haben Sie im Vertrauen auf das im Bundestag verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgenommen. Ich bin mir der wirtschaftlichen Bedeutung bewusst und habe Ihr Anliegen umgehend in die zuständigen Gremien der CSU-Landesgruppe und CDU/CSU-Bundestagfraktion eingebracht. Bereits seit dem Frühjahr stehe ich mit Unternehmern aus dem Wahlkreis zu dieser Problematik in engem Kontakt.
Durch den Nachdruck der zuständigen Berichterstatter unserer Fraktion war eine Einigung, die die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Anlagen bis zum Inkrafttreten einer Nachhaltigkeitsverordnung sichert, möglich. Nachfolgend gebe ich Ihnen gern die vereinbarten Eckpunkte für eine Übergangsregelung für den Einsatz von Palmöl und Sojaöl in Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Kenntnis.
Diese Einigung sieht vor, dass Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder für die bis zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag für die Anlage geschlossen wurde, solange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 ab dem 1. Januar 2009 haben werden, bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist. Nach Vorliegen der Nachhaltigkeitsverordnung soll ausschließlich zertifiziertes Pflanzenöl Anspruch auf den NawaRo-Bonus im EEG eröffnen. Um dafür jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einigte man sich darauf, dass als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in Fragen der Landnutzungsänderung der 1. Januar 2005 maßgeblich sein solle.
Am 17. Dezember 2008 wurde dieser Übergangsregelung im Umweltausschuss zugestimmt. Der Bundestag hat am 19. Dezember 2008 zugestimmt. Die Übergangsbestimmung wird voraussichtlich am 13. Februar 2009 im Bundesrat behandelt. Danach ist ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 vorgesehen.
Ich hoffe, dass Ihnen mit dieser Regelung geholfen werden kann und danke Ihnen für Ihren Einsatz und Ihr wirtschaftliches Engagement in diesem weiterhin wichtigen Themenfeld der erneuerbaren Energien. Gern bin ich weiterhin Ihr Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Scheuer, MdB