Frage an Andreas Scheuer von Wolfgang S. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Scheuer,
jedermann beklagt den Reformstau in Deutschland, beklagt die uferlose Bürokratie in Deutschland. Selbst Politiker fast jeder Partei sind sich des Problems bewusst. Doch hat man das Gefühl es wird nie besser.
Als nicht gerade förderlich wird der in Deutschland betriebene Dauerwahlkampf bezeichnet. Niemand will die Gunst des Wählers verlieren und so kommt es laufend zu einer Politik der kleinen Schritte, zu Kompromissen auf dem kleinsten Nenner. In der Folge zu brokratischer Überregelung und einem Gesetzesdschungel, in dem der Bürger schon lange die Orientierung verloren hat.
Warum kann man nicht die Landtagswahlen in ganz Deutschland an nur einem Tag durchführen? Das setzte dem Dauerwahlkampf ein Ende und gebe Raum für wirkliche Reformen.
Mit einem freundlichen Gruß,
W. Strambach
Sehr geehrter Herr Strambach,
für Ihre Frage zur Vereinheitlichung des Wahltermins der Landtagswahlen und der Bundestagswahl danke ich Ihnen. Das föderale System ist für unser Land prägend und geschichtlich begründet. Aufgrund der Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. III unseres Grundgesetzes kann diese föderale Struktur nicht abgeschafft werden.
Die Wahlen der Landtage bestimmen sich nach den jeweiligen Länderverfassungen. Diese sehen mit Ausnahme der Freien Hansestädte Bremen und Hamburg eine Wahlperiode von 5 Jahren vor. Die Landtage sind in ihrer Bestandsdauer voneinander unabhängig. Ich gebe deshalb zu bedenken, dass vorgezogene Neuwahlen in einem Bundesland oder eine unbestimmte politische Situation wie derzeit in Hessen ein bundeseinheitliches System aus dem Gleichgewicht bringen und geeignet sind, die von Ihnen angesprochene Einheitlichkeit der Wahltermine in der Zukunft zu gefährden.
Unabhängig hiervon weisen Sie zu Recht darauf hin, dass die föderalen Strukturen, die auf das Gründungsjahr 1949 zurückgehen, reformbedürftig sind. Die Koalition hat deshalb in dieser Legislatur mit der Föderalismusreform I und der derzeit in der Diskussion befindlichen Föderalismusreform II einen Schwerpunkt für eine Modernisierung des föderalen Systems gesetzt. Im Mittelpunkt der Föderalismusreform I stand dabei die Entflechtung der bisherigen Finanzstrukturen sowie eine klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern. Beides soll dazu beitragen, finanzielle Einsparpotentiale zu nutzen und die Gesetzgebung zu vereinfachen.
Ich bin persönlich der Meinung, dass man mit Absprachen zwischen Bund und Ländern die Terminkoordination verbessern und neu in die Debatte einbringen könnte, dass auch die Legislaturperiode im Bund analog zu den Ländern auf 5 Jahre verlängert wird. Diese Diskussion kommt immer wieder auf und ich beteilige mich daran gern in Ihrem Sinne.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Andreas Scheuer, MdB