Portrait von Andreas Scheuer
Andreas Scheuer
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Andreas Scheuer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ralf S. •

Frage an Andreas Scheuer von Ralf S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Scheuer

Äußerst überrascht war ich als von auswärts kommender Student der Universität Passau über die in Bayern offenbar nach wie vor weit verbreitete Praxis der sog. "Konkordatslehrstühle".
Diese beschreiben Lehrstühle pädagogisch oder gesellschaftswissenschaftlicher Natur an staatlichen Hochschulen, bei deren Vergabe die katholische Kirche ein Veto-Recht hat. Genauer nachzulesen u.a. unter http://dgfe.pleurone.de/zeitschrift/heft22/

Die Existenz dieser Lehrstühle versteht sich aus der bayrischen Geschichte und aus einer Tradition der gemeinsamen Koordinierung von Staat und Kirche in Bezug auf Aufgaben der Volksbildung (ähnlich der Bayrische Volksgerichtshof nach einer Popularklage 1980).

Wie stehen Sie nun zu der Existenz dieser Lehrstühle?
Glauben Sie, dass es in einem säkularen und freiheitlichen Staat, dessen Grundgesetz garantiert, dass
1) u.a. niemand aufgrund seiner religiösen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt werden darf (Art. 3)
2) Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind (Art. 5)
3) jeder Deutsche nach seiner Leistung, Befähigung und fachlicher Eignung Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat (Art. 33)
noch zu verantworten ist, dass eine kirchliche Institution bei der Vergabe von nicht-theologischen Lehrstühlen an nicht-kirchlichen Universitäten ein derartiges Mitspracherecht hat?

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Ralf Sattler

Portrait von Andreas Scheuer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sattler,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. Die Einrichtung der Konkordatslehrstühle geht auf das Konkordat mit Bayern im Jahr 1924 zurück. In der Vergangenheit erfolgten mehrere Änderungen. Eine letzte wesentliche Änderung war die Abschaffung der Bekenntnisschulen 1968 vor dem Hintergrund der Änderung der Bayerischen Verfassung.

Bedingt durch die Konfessionsbindung ist für die Besetzung von Konkordatslehrstühlen nur ein eingeschränkter Bewerberkreis geeignet. Die Auswahl- und Besetzungskriterien können bei gleicher fachlicher Eignung die Grundrechte anderer berühren. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen werden deshalb kritisch diskutiert. Sie sind wichtige Fragen. Es ist jedoch Aufgabe der Verfassungsgerichte die Vereinbarkeit der Konkordatslehrstühle mit dem Grundgesetz zu beurteilen. Ich gehe davon aus, dass das Gericht die von Ihnen angesprochenen Punkte im anhängigen Verfahren bei seiner Entscheidungsfindung in angemessener Weise berücksichtigen wird.

Neben der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Lehrstühle gebe ich grundsätzlich aber auch zu bedenken, dass es sich bei Konkordaten um sog. Staatskirchenverträge also Verträge eines Staates mit einer Religionsgemeinschaft handelt. Hier ist dies der Heilige Stuhl in Rom. Aufgrund der besonderen völkerrechtlichen Stellung des Heiligen Stuhls ist deshalb neben dem nationalen Recht auch das Völkerrecht zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Scheuer, MdB